• Andreas Rippmann

    inactif (ne détient que d’anciens mandats)
    Vérifier la solvabilité
    Solvabilité
    domicilié à Küsnacht
    de Stein am Rhein

    Renseignements sur Andreas Rippmann

    *les renseignements affichés sont des exemples
    preview

    Contrôle de solvabilité

    Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque.
    En savoir plus
    preview

    Dossier de personne

    Toutes les informations sur la personne sous forme compacte dans un seul document.
    En savoir plus

    Réseau

    Participations

    Nous n’avons connaissance d’aucune participation.

    Dernières notifications FOSC pour Andreas Rippmann

    Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications

    FOSC 250408/2025 - 08.04.2025
    Catégories: Changement dans la direction

    Numéro de publication: HR02-1006303013, Registre du commerce Zoug, (170)

    Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach, in Zug, CHE-210.220.001, Stiftung (SHAB Nr. 149 vom 04.08.2023, Publ. 1005810064).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Rippmann, Andreas, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    FOSC 201231/2020 - 31.12.2020
    Catégories: Création

    Numéro de publication: HR01-1005062576, Registre du commerce Zoug, (170)

    Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach, in Zug, CHE-210.220.001, c/o RAin Franziska Stadlin, Gartenstrasse 2, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    19.08.1964.

    Zweck:
    Zweck der Stiftung ist die Deckung der Kosten der Erziehung, Ausbildung und Ausstattung der im nachfolgenden Artikel genannten Benefiziare oder deren Unterstützung, dies gemäss den nachfolgenden besonderen Bestimmungen: a) Es obliegt dem Stiftungsrat, im einzelnen zu bestimmen, für welche Benefiziare Beiträge aus dem Stiftungsvermögen oder dessen Erträgnissen geleistet werden sollen, und für welche besonderen Fälle und Zwecke. Der Stiftungsrat wird diese Entscheidungen nach seinem eigenen und pflichtgemässen Ermessen treffen. b) Im Sinne von Richtlinien für die Erfüllung des Stiftungszweckes ist die Verwendung der Stiftungsmittel vor allem für die folgenden Fälle vorgesehen: aa) Beiträge zur Erziehung der Kinder und zu ihrer weiteren beruflichen Ausbildung und allgemeinen Bildung, im besonderen zur Bestreitung der Kosten von Schulen, Internaten, Universitätsstudien, Auslandaufenthalten zu Ausbildungs- und Bildungszwecken und künstlerischer Ausbildung von jungen Leuten. bb) Ausrichtung von Prämien für besonders gute Leistungen in Schule und Hochschule. cc) Ausrichtung von besonderen Beiträgen an besonders begabte Kinder oder junge Leute zwecks spezieller Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet. dd) Die Übernahme von besonderen Kosten, die durch Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder körperliche oder geistige Beeinträchtigung eines Benefiziars verursacht werden, im besonderen die Übernahme von Kosten von Spitälern, Sanatorien und ärztlicher Betreuung. ee) Die Ausstattung junger Benefiziare im Falle ihrer Verheiratung oder im Falle der Begründung einer eigenen selbständigen Existenz, jedoch nicht die Finanzierung irgendwelcher Geschäfte von Benefiziaren. ff) Die Ausrichtung von eigentlichen Unterstützungszahlungen in Fällen der Not oder Bedürftigkeit von Benefiziaren. c) Der Stiftungsrat ist im Rahmen seines pflichtgemässen Ermessens frei, zu bestimmen, welche Gesuche von Benefiziaren berücksichtigt werden sollen und welchen die Berücksichtigung gegebenenfalls versagt werden muss. In Zweifelsfällen wird der Stiftungsrat die ihm unterbreiteten Gesuche sorgfältig überprüfen oder durch Personen seines Vertrauens überprüfen lassen. Der Umfang der für die einzelnen Fälle zu bewilligenden Beiträge wird durch den Stiftungsrat ebenfalls nach seinem Ermessen bestimmt, unter gebührender Berücksichtigung der der Stiftung jeweils zur Verfügung stehenden Mittel. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.

    Eingetragene Personen:
    Rippmann, Stefanie, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Rippmann, Andreas, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Rippmann, Ulrich, von Stein am Rhein, in Auw, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    FOSC 190424/2019 - 24.04.2019
    Catégories: Changement du but d'entreprise, Changement d'adresse, Changement dans la direction

    Numéro de publication: HR02-1004615675, Registre du commerce Zurich, (20)

    Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG), in Uitikon, CHE-150.760.183, Verein (SHAB Nr. 55 vom 20.03.2018, Publ. 4121957).

    Statutenänderung:
    18.03.2019.

    Sitz neu:
    Elgg.

    Domizil neu:
    Heurüti, 8353 Elgg.

    Zweck neu:
    Der Verein betreibt im Kanton Zürich ein Schwarzwildgewöhnungsgatter für die Ausbildung von Jagdhunden.

    Insbesondere bezweckt der Verein:
    a) die tierschutzgerechte und tiergerechte, tierwürdige und gesunde Haltung und Betreuung der Wildschweine im Schwarzwildgewöhnungsgatter;
    b) die Förderung der Erziehung, Ausbildung und das Erlangen des Eignungsnachweises von Jagdhunden im Schwarzwildgewöhnungsgatter;
    c) den Abschluss aller notwendigen Nutzungsverträge mit den für die Betreuung der Wildschweine und den Unterhalt der vorhandenen Infrastrukturanlagen betrauten Personen sowie Dritten, welche weitere Infrastrukturanlagen (Parkplätze, Logistikräume, etc.) zur Verfügung stellen;
    d) die Beantragung und die Aufrechterhaltung aller behördlichen Bewilligungen für den Betrieb des Schwarzwildgewöhnungsgatters, soweit sie den Verein betreffen;
    e) den Abschluss von Anstellungsverträgen mit Personen, die für den Verein tätig sind, insbesondere mit dem Verantwortlichen für die Wildschwein-Betreuung und den Unterhalt der Infrastruktur, dem Geschäftsführer dem oder den Gattermeister(n) und deren Stellvertreter;
    f) unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen (AGJ) und der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter Schweiz den Erlass von Reglementen, Richtlinien und Anweisungen, die für den Betrieb des Schwarzwildgewöhnungsgatters erforderlich sind;
    g) die Betreuung, Instruktion und Aufklärung der Jagdhundeführer, die ihren Hund im Schwarzwildgewöhnungsgatter ausbilden wollen;
    h) das Erlangen von Eignungsnachweisen von Jagdhunden im Schwarzwildgewöhnungsgatter.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Peter, Martin, von Zürich, in Uitikon, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Küenzle, Michael, von Ebnat-Kappel, in Meilen, Vizepräsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Rippmann, Andreas, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Vorstandes, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Vuilleumier, Jean A., von Neuhausen am Rheinfall, in Neuhausen am Rheinfall, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Blankenhorn, Dr. Hans-Jörg, von Zürich, in Wohlen bei Bern, Vizepräsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
    Manhart, Mario, von Quarten, in Herdern, Mitglied des Vorstandes, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Saxer, Urs, von Hüttwilen, in Hüttwilen, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Title
    Confirmer