• Monika Henke-Mettler

    inactif (ne détient que d’anciens mandats)
    Vérifier la solvabilité
    Solvabilité
    domicilié à Zumikon
    de Frauenfeld

    Renseignements sur Monika Henke-Mettler

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    Contrôle de solvabilité

    Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque. En savoir plus
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    Dossier de personne

    Toutes les informations sur la personne sous forme compacte dans un seul document. En savoir plus

    Réseau

    Participations

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    Dernières notifications FOSC pour Monika Henke-Mettler

    Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications

    FOSC 168/2009 - 01.09.2009
    Catégories: Changements divers

    Numéro de publication: 5224306, Registre du commerce Zurich, (20)

    Baugenossenschaft Bundespersonal Zumikon und Umgebung, in Zumikon, CH-020.5.900.080-5, Genossenschaft (SHAB Nr. 124 vom 01.07.2009, S. 50, Publ. 5103314).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Henke-Mettler, Monika, von Frauenfeld, in Zumikon, Vizepräsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Weber, Ruth, von Mogelsberg, in Zumikon, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Rüegg, Heinrich, von Sternenberg, in Zumikon, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Graf, Enrico, von Zumikon, in Zumikon, Vizepräsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Gmür, Thomas, von Amden, in Uster, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    FOSC 21/2006 - 31.01.2006
    Catégories: Changements divers

    Numéro de publication: 3221106, Registre du commerce Zurich, (20)

    Baugenossenschaft Bundespersonal Zumikon und Umgebung, in Zumikon, CH-020.5.900.080-5, Genossenschaft (SHAB Nr. 68 vom 08.04.1998, S. 2410).

    Statutenänderung:
    5.11.2004.

    Zweck neu:
    Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mit-Verantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie ist bestrebt, Wohnraum für ihre Mitglieder anzubieten, insbesondere auch für Familien. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch (a) Erwerb von Bauland und Baurechten;
    (b) Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen;
    (c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten;
    (d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können;
    (e) Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen;
    (f) Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen.

    Haftung/Nachschusspflicht neu:
    Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht. [bisher: Haftung: Ohne persönliche Haftbarkeit.].

    Pflichten neu:
    Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens 5 Anteilscheine zu CHF 100.-- zu übernehmen und eine von der Verwaltung festgelegte Eintrittsgebühr von max. CHF 200.-- zu zahlen. Bei Miete von Räumlichkeiten haben die Genossenschafter eine von der Verwaltung festgelegte Anzahl weiterer Anteilscheine zu übernehmen, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen, dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben sowie bei allfälliger Unterbelegung monatliche Unterbelegungsbeiträge gemäss Vermietungsreglement in Höhe von max. des Mietzinses geteilt durch die Zimmerzahl minus 1 zu zahlen. Bei erhöhtem Eigenkapitalbedarf kann die Verwaltung die Genossenschafter verpflichten, im Maximalbetrag von 10% der Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten weitere Anteilscheine zu übernehmen [bisher: Pflichten: Siehe Statuten.].

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Abegg, Agatha, von Zürich, in Zumikon, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Tobler, Eveline, von Lutzenberg, in Zumikon, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Henke-Mettler, Monika, von Frauenfeld, in Zumikon, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Weber, Ruth, von Mogelsberg, in Zumikon, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

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