• Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

    AR
    radiée
    N° registre commerce: CH-300.1.019.438-5
    Secteur: Services de publicité

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    FOSC 220519/2022 - 19.05.2022
    Catégories: Radiation

    Numéro de publication: HR03-1005477770, Registre du commerce Appenzell Rh.-Ext., (300)

    Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia, in Lutzenberg, CHE-451.210.662, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 184 vom 24.09.2018, Publ. 1004461242).

    Löschungsgrund:
    Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

    FOSC 220511/2022 - 11.05.2022
    Catégories: Autres publications juridiques

    Numéro de publication: BH00-0000007292, Registre du commerce Appenzell Rh.-Ext.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 11.05.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 09.05.2022, 10.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, SpyroNetwork, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia CHE-451.210.662 Brenden 808 9426 Lutzenberg Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.06.2022 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • FOSC 220510/2022 - 10.05.2022
    Catégories: Autres publications juridiques

    Numéro de publication: BH00-0000007266, Registre du commerce Appenzell Rh.-Ext.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 10.05.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 09.05.2022, 11.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, SpyroNetwork, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia CHE-451.210.662 Brenden 808 9426 Lutzenberg Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.06.2022 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • FOSC 220509/2022 - 09.05.2022
    Catégories: Autres publications juridiques

    Numéro de publication: BH00-0000007242, Registre du commerce Appenzell Rh.-Ext.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 09.05.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 10.05.2022, 11.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, SpyroNetwork, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia CHE-451.210.662 Brenden 808 9426 Lutzenberg Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.06.2022 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden

    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • FOSC 180924/2018 - 24.09.2018
    Catégories: Création

    Numéro de publication: HR01-1004461242, Registre du commerce Appenzell Rh.-Ext., (300)

    Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia, in Lutzenberg, CHE-451.210.662, Brenden 808, 9426 Lutzenberg, Einzelunternehmen (Neueintragung).

    Zweck:
    Import, Vertrieb und Verteilung von Werbemitteln.

    Eingetragene Personen:
    Hioktouridis-Chaniotou, Efthymia, von Rebstein, in Lutzenberg, Inhaberin, mit Einzelunterschrift;
    Kapachtsis, Theocharis, von Rebstein, in Lutzenberg, mit Einzelunterschrift.

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