À propos de Lumio Foundation
- Lumio Foundation avec son siège à Vaduz est actif. Lumio Foundation est active dans le domaine «Associations religieuses, politiques ou laïques».
- La direction se compose de 3 personnes.
- Vous trouverez toutes les modifications à l’entrée dans le registre du commerce sous «Notifications». La dernière modification a été effectuée le 10.01.2025.
- Entreprises avec la même adresse: Accelerate Charity Foundation, ALFILIC ANSTALT, Alpine Gaming Holding Ltd..
Direction (3)
les plus récents membres de l'organe administratif suprême
Dr. iur. Martin Batliner,
Ivan Quintans Kovac,
lic. oec. HSG Christian Franz Wille
les plus récents personnes habilitée à signer
Dr. iur. Martin Batliner,
Ivan Quintans Kovac,
lic. oec. HSG Christian Franz Wille
Informations du registre du commerce
Siège social de l'entreprise
Vaduz
Secteur
Associations religieuses, politiques ou laïques
But (Langue d'origine)
Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit dem Stiftungsbeirat der Lumio Foundation zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der Lumio Foundation ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der Lumio Foundation sein. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.
Plus de noms d'entreprises
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Filiales (0)
Titulaires
Participations
Dernières notifications pour Lumio Foundation
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: 206/2025, (1)
Lumio Foundation, in Vaduz, FL-0002.734.977-3, c/o Ganten Trustees Ltd., Pflugstrasse 20, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
16.12.2024.
Zweck:
Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit dem Stiftungsbeirat der Lumio Foundation zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der Lumio Foundation ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der Lumio Foundation sein. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. . CHF 30'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern, Stiftungsbeirat;
Revisionsstelle (fakultativ).
Allgemeine Vertretungsregelung:
Die Stiftung wird jeweils durch zwei Mitglieder des Stiftungsrates gemeinsam vertreten.
Angaben zur Verwaltung:
Batliner, Dr. Martin, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Quintans, Ivan, StA: Liechtenstein, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wille, Christian Franz, StA: Liechtenstein, 9496 Balzers, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Liste de résultats
Vous trouvez ici un lien de la direction vers une liste de personnes avec le même nom, qui sont enregistrées dans le registre du commerce.