À propos de Liechtensteinischer Hundewesen Verein
- Liechtensteinischer Hundewesen Verein est active dans le secteur «Associations religieuses, politiques ou laïques» et est actuellement actif. Le siège social se trouve à Vaduz.
- l y a une personne active inscrite dans la direction.
- L’entreprise a changé l’entrée dans le registre du commerce en dernier lieu le 12.12.2019, sous «Notifications» vous trouverez tous les changements.
Direction (1)
Conseil d'administration
les plus récents personnes habilitée à signer
Informations du registre du commerce
Siège social de l'entreprise
Vaduz
Secteur
Associations religieuses, politiques ou laïques
But (Langue d'origine)
Als Landesorganisation, wahrt der Liechtensteinischer Hundewesen Verein (LHV) die Interessen des Hundewesens in Liechtenstein und vertritt diese gegenüber Behörden und ausländischen Hundewesen-Organisationen._Seine Aufgabe besteht in erster Linie in der Förderung des Rassehundes und in der Vermittlung von Informationen und Wissen an seine Mitglieder und Dritte über das Wesen des Hundes und dessen Beziehung zum Menschen sowie der Zucht, Haltung, Erziehung und Ausbildung von Hunden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, sportlich fairer Gesinnung und den Grundsätzen des Tierschutzgedankens sowie der Tierschutzgesetzgebung._Der Verein befasst sich auch mit Belangen des Hundewesens, die nicht Rassehunde betreffen. Der Verein setzt sich zum Ziel alle Personen, die im Hundewesen tätig sind, und Hunde innerhalb Liechtensteins zu fördern._Die Ziele und Aktivitäten des Liechtensteinischen Hundewesen Vereins umfassen insbesondere (einschließlich, aber nicht beschränkt das Vorstehende):_Aufstellen von Richtlinien für die Zucht von Rassehunden (unter anderem in Zusammenarbeit mit den Rasseklubs) und die Kontrolle über der Einhaltung dieser Richtlinien;_Führung eines Zuchtregisters für sämtliche Hunderassen und Ausfertigung eines Abstammungsnachweises für alle Hunde;_Festlegung der Rassekennzeichen der liechtenstenischen Hunderassen (unter anderem in Verbindung mit den zuständigen Rasseklubs) und Bekanntgabe des Rassekennzeichens sämtlicher von der LHV anerkannten Rassen;_Erlass von Grundsätzen für die Erziehung und Ausbildung von Hunden, Durchführung von Hundeausstellungen, Prüfungen, Wettkämpfen und anderen Hundewesen-Veranstaltungen;_Ausbildung von Richtern für Ausstellungen, Prüfungen, Wettkämpfe und Verhaltensbeurteilungen;_Errichtung von Stiftungen, Publikationen, Erbringen von Dienstleistungen für die Organe der LHV, die Sektionen und deren Mitglieder;_Zusammenarbeit mit Hundewesen-Organisationen des In- und Auslandes sowie Abschluss von Verträgen oder Vereinbarungen mit solchen;_Zusammenarbeit mit den Behörden in Hundewesen-Angelegenheiten;_Unterstützung und Koordination der LHV-Mitglieder in Fragen des Hundewesens._Entwicklung und Erstellung einer Strategie zur Entwicklung des Hundewesens und der Einführung neuer Innovationen im Hundewesen,_sowie andere Ziele und Aktivitäten, die gesetzlich zulässig und nicht genehmigungspflichtig sind.
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Dernières notifications pour Liechtensteinischer Hundewesen Verein
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: 11406/2019, (1)
Liechtensteinischer Hundewesen Verein, in Vaduz, FL-0002.623.325-8, Verein.
Statutenänderung:
10.12.2019.
Übersetzung des Namen neu:
(LIECHTENSTEIN KENNEL ASSOCIATION). Statutenänderung lt. Beschluss der Generalversammlung vom 10.12.2019.
Numéro de publication: 9856/2019, (1)
Liechtensteinischer Hundewesen Verein, in Vaduz, FL-0002.623.325-8, Beckagässli 4, 9490 Vaduz, Verein (Neueintragung).
Statutendatum:
08.11.2019.
Zweck:
Als Landesorganisation, wahrt der Liechtensteinischer Hundewesen Verein (LHV) die Interessen des Hundewesens in Liechtenstein und vertritt diese gegenüber Behörden und ausländischen Hundewesen-Organisationen._Seine Aufgabe besteht in erster Linie in der Förderung des Rassehundes und in der Vermittlung von Informationen und Wissen an seine Mitglieder und Dritte über das Wesen des Hundes und dessen Beziehung zum Menschen sowie der Zucht, Haltung, Erziehung und Ausbildung von Hunden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, sportlich fairer Gesinnung und den Grundsätzen des Tierschutzgedankens sowie der Tierschutzgesetzgebung._Der Verein befasst sich auch mit Belangen des Hundewesens, die nicht Rassehunde betreffen. Der Verein setzt sich zum Ziel alle Personen, die im Hundewesen tätig sind, und Hunde innerhalb Liechtensteins zu fördern._Die Ziele und Aktivitäten des Liechtensteinischen Hundewesen Vereins umfassen insbesondere (einschließlich, aber nicht beschränkt das Vorstehende):_Aufstellen von Richtlinien für die Zucht von Rassehunden (unter anderem in Zusammenarbeit mit den Rasseklubs) und die Kontrolle über der Einhaltung dieser Richtlinien;
_Führung eines Zuchtregisters für sämtliche Hunderassen und Ausfertigung eines Abstammungsnachweises für alle Hunde;
_Festlegung der Rassekennzeichen der liechtenstenischen Hunderassen (unter anderem in Verbindung mit den zuständigen Rasseklubs) und Bekanntgabe des Rassekennzeichens sämtlicher von der LHV anerkannten Rassen;
_Erlass von Grundsätzen für die Erziehung und Ausbildung von Hunden, Durchführung von Hundeausstellungen, Prüfungen, Wettkämpfen und anderen Hundewesen-Veranstaltungen;
_Ausbildung von Richtern für Ausstellungen, Prüfungen, Wettkämpfe und Verhaltensbeurteilungen;
_Errichtung von Stiftungen, Publikationen, Erbringen von Dienstleistungen für die Organe der LHV, die Sektionen und deren Mitglieder;
_Zusammenarbeit mit Hundewesen-Organisationen des In- und Auslandes sowie Abschluss von Verträgen oder Vereinbarungen mit solchen;
_Zusammenarbeit mit den Behörden in Hundewesen-Angelegenheiten;
_Unterstützung und Koordination der LHV-Mitglieder in Fragen des Hundewesens._Entwicklung und Erstellung einer Strategie zur Entwicklung des Hundewesens und der Einführung neuer Innovationen im Hundewesen,_sowie andere Ziele und Aktivitäten, die gesetzlich zulässig und nicht genehmigungspflichtig sind.
Haftung/Nachschusspflicht:
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vermögen (Eigentum) des Vereins. Die Vereinsmitglieder haften nicht für die Schulden oder Verpflichtungen des Vereins und müssen den Verein nicht finanzieren.
Organisation:
Organisation: Mitgliederversammlung;
Vorstand bestehend aus einem oder mehreren Mitgliedern.
Angaben zur Verwaltung:
Novotarskiy, Kirill Andreyevich, StA: Russland, 9490 Vaduz, Präsident des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.
Liste de résultats
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