À propos de L.E.O.N. Stiftung
- L.E.O.N. Stiftung à Vaduz est une Fondation du domaine «Autres activités sociales». L.E.O.N. Stiftung est actif.
- Il y a 2 personnes actives inscrites dans la direction.
- Sous «Notifications», vous trouverez tous les changements dans le registre du commerce, le dernier remontant au 06.12.2024.
- "Fomento de la Medicina Preventiva" Fundación, A.S.L. ESTABLISHMENT in Liquidation, Abakanowicz Arts and Culture Charitable Foundation sont inscrites à la même adresse.
Direction (2)
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Siège social de l'entreprise
Vaduz
Secteur
Autres activités sociales
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Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Mitstifter, Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit einem oder mehreren (Mit-)Stiftern der L.E.O.N. Stiftung und/oder deren Nachkommen sowie Begünstigten der L.E.O.N. Stiftung zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der L.E.O.N. Stiftung ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der L.E.O.N. Stiftung sein. In Zusammenhang mit Sub- bzw. Folgestiftungen können neben der L.E.O.N. Stiftung auch die Begünstigten als änderungsberechtigte Stifter auftreten. Die Ausübung dieses Rechtes bedarf der Zustimmung des Stiftungsbeirates. Zweck der Stiftung ist des Weiteren die Errichtung, die Gestaltung, die Erhaltung und die Pflege von Grabstätten der Familie der Stifter. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.
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Numéro de publication: 19443/2024, (1)
L.E.O.N. Stiftung, in Vaduz, FL-0002.734.120-0, c/o FIRST ADVISORY TRUST REG., Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
21.11.2024.
Zweck:
Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Mitstifter, Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit einem oder mehreren (Mit-)Stiftern der L.E.O.N. Stiftung und/oder deren Nachkommen sowie Begünstigten der L.E.O.N. Stiftung zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der L.E.O.N. Stiftung ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der L.E.O.N. Stiftung sein. In Zusammenhang mit Sub- bzw. Folgestiftungen können neben der L.E.O.N. Stiftung auch die Begünstigten als änderungsberechtigte Stifter auftreten. Die Ausübung dieses Rechtes bedarf der Zustimmung des Stiftungsbeirates. Zweck der Stiftung ist des Weiteren die Errichtung, die Gestaltung, die Erhaltung und die Pflege von Grabstätten der Familie der Stifter. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. EUR 70'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern;
fakultativ: Protektor, Revisionsstelle, Stiftungsbeirat.
Angaben zur Verwaltung:
Ackermann, Iwan Josef, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Bieber, Matthias, StA: Österreich, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Liste de résultats
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