• Jean Anderson Studenten SOS Stiftung

    ZH
    actif
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    N° registre commerce: CH-020.7.002.676-2
    Secteur: Associations religieuses, politiques ou laïques

    Âge de l'entreprise

    0 mois

    Chiffre d'affaires en CHF

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    Capital en CHF

    Capital pas connu

    Employés

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    Marques actives

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    Renseignements sur Jean Anderson Studenten SOS Stiftung

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    Contrôle de solvabilité

    Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque et de plus amples informations sur l'entreprise.
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    Renseignement économique

    Renseignement complète sur la situation économique d'une entreprise.
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    Pratiques de paiement

    Évaluation des pratiques de paiement sur la base des factures passées.
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    Extrait du registre des poursuites

    Aperçu des procédures de recouvrement actuelles et passées.
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    Dossier d'entreprise en PDF

    Coordonnées, changements dans l'entreprise, chiffre d'affaires et nombre d'employés, gestion, propriétaires, structure de l'actionnariat et autres données de l'entreprise.
    Consulter le dossier d'entreprise

    À propos de Jean Anderson Studenten SOS Stiftung

    • Jean Anderson Studenten SOS Stiftung a son siège social à Zürich et est actif. Elle est une Fondation et est active dans le secteur «Associations religieuses, politiques ou laïques».
    • Jean Anderson Studenten SOS Stiftung a 4 personnes à la direction.
    • Sous «Notifications», vous trouverez toutes les modifications dans le registre du commerce. La dernière modification a eu lieu le 08.10.2025.
    • L'IDE déclaré est le suivant: CHE-402.502.533.
    • À la même adresse comme Jean Anderson Studenten SOS Stiftung il sont inscrits 32 autres entreprises actives Cela comprend: Accurata Holding AG, Accurata Wirtschaftsprüfung AG, Aerzte Treuhand med AG.

    Informations du registre du commerce

    Source: FOSC

    Secteur

    Associations religieuses, politiques ou laïques

    But (Langue d'origine)

    Die Stiftung hat zum Zweck begabte, aber finanziell schwache in- und ausländische Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sowie der Universität Zürich zu fördern und zu unterstützen. Ein Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung können dabei Personen erhalten, die: a) an der Universität Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) ordentlich immatrikuliert sind oder ein Studium aufnehmen wollen. Es sollen jedoch nur Studierende der Universität Zürich gefördert und unterstützt werden, welche ein Studium an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät - mit Ausnahme der Fächer Paläontologie und Anthropologie - oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren. Zudem sind diejenigen Studierenden ausgenommen, welche im Nebenfach Psychologie oder Philosophie studieren. b) das 30. Altersjahr nicht überschritten haben bzw. voraussichtlich im Alter 30 das Studium beendet haben werden, c) in der Schweiz wohnhaft sind, d) Geschlecht, Staatszugehörigkeit und Konfession spielen keine Rolle, e) für den gewählten Studiengang besonders befähigt erscheinen, und die f) mit ihren eigenen Mitteln die Unterhalts- und Ausbildungskosten nicht selber ausreichend bestreiten können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet indessen keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Zur Verfolgung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere mit der ETH Zürich Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich) sowie der UZH Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Culmannstrasse 1, 8006 Zürich) zusammenarbeiten und zwar in der Weise, dass der Stiftungsrat Kontakt aufnimmt mit diesen beiden Stiftungen und sich jeweils von diesen Stiftungen Kandidaten vorschlagen lässt, die die vorstehenden Kriterien erfüllen. Die Auszahlung von Stipendien an die einzelnen Stipendiaten kann dabei gegebenenfalls auch durch die ETH Zürich Foundation bzw. die UZH Foundation erfolgen, doch ist diesfalls sicherzustellen, dass die Auszahlungen an die Empfänger mit dem Vermerk «Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung» erfolgen. Zur Verfolgung des Zwecks setzt die Stiftung ihre eigenen Mittel ein und allenfalls solche, die sie von Dritten erhält. Es können sowohl Unterstützungsbeiträge an die Lebensunterhalts- und Ausbildungskosten als Förderbeiträge für Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten ausgerichtet werden. Unterstützungsbeiträge können während der gesamten Ausbildungsdauer gewährt werden. Die Höhe der Beiträge bestimmt der Stiftungsrat nach freiem Ermessen, wobei er sich nach den verfügbaren Mitteln der Stiftung richtet und in diesem Rahmen nach dem Bedarf der Destinatäre unter Berücksichtigung ihrer eigenen finanziellen Mittel (Vermögen und Einkommen). Vor Inanspruchnahme der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung sind in der Regel die staatlichen Stipendienmöglichkeiten auszuschöpfen. Stipendiaten, welche ihr Studium mit «summa cum laude» abschliessen, kann - sofern es die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung erlauben - ein «Jean Anderson Preis» für hervorragende Leistungen ausgerichtet werden. Der Preis soll in bar ausgerichtet werden, wobei die Höhe vom Stiftungsrat zu bestimmen ist. Wer ein Stipendium zugesprochen erhalten hat, muss der Stiftung jede innerhalb des betreffenden Jahres eintretende wesentliche Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse zur Kenntnis bringen. Die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung ist zur anteilsmässigen Rückforderung von Stipendien berechtigt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Empfängers oder der Empfängerin im betreffenden Semester wesentlich verbessert haben oder wenn ein Stipendiat sein Studium abbricht. Kommt ein oder eine Stipendienempfängerin einer Orientierungspflicht nicht nach, kann ihn bzw. sie die Stiftung zur Rückerstattung der empfangenen Beträge verpflichten. Vorbehalten bleibt ferner die Rückforderung von Stipendien, die gestü

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    Organe de révision

    Source: FOSC

    Organe de révision actuel (1)
    Nom Lieu Depuis Jusqu'à
    Acton Revisions AG
    Zug 08.10.2025

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    Plus de noms d'entreprises

    Source: FOSC

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Filiales (0)

    Titulaires

    Nous n’avons connaissance d’aucune structure de propriété.

    Participations

    Nous n’avons connaissance d’aucune participation.

    Dernières notifications FOSC pour Jean Anderson Studenten SOS Stiftung

    Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications

    FOSC 251008/2025 - 08.10.2025
    Catégories: Création

    Numéro de publication: HR01-1006452342, Registre du commerce Zurich, (20)

    Jean Anderson Studenten SOS Stiftung, in Zürich, CHE-402.502.533, c/o Rebex AG, Baumackerstrasse 24, 8050 Zürich, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    10.04.2018. 02.10.2025.

    Zweck:
    Die Stiftung hat zum Zweck begabte, aber finanziell schwache in- und ausländische Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sowie der Universität Zürich zu fördern und zu unterstützen.

    Ein Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung können dabei Personen erhalten, die:
    a) an der Universität Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) ordentlich immatrikuliert sind oder ein Studium aufnehmen wollen. Es sollen jedoch nur Studierende der Universität Zürich gefördert und unterstützt werden, welche ein Studium an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät - mit Ausnahme der Fächer Paläontologie und Anthropologie - oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren. Zudem sind diejenigen Studierenden ausgenommen, welche im Nebenfach Psychologie oder Philosophie studieren. b) das 30. Altersjahr nicht überschritten haben bzw. voraussichtlich im Alter 30 das Studium beendet haben werden, c) in der Schweiz wohnhaft sind, d) Geschlecht, Staatszugehörigkeit und Konfession spielen keine Rolle, e) für den gewählten Studiengang besonders befähigt erscheinen, und die f) mit ihren eigenen Mitteln die Unterhalts- und Ausbildungskosten nicht selber ausreichend bestreiten können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet indessen keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Zur Verfolgung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere mit der ETH Zürich Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich) sowie der UZH Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Culmannstrasse 1, 8006 Zürich) zusammenarbeiten und zwar in der Weise, dass der Stiftungsrat Kontakt aufnimmt mit diesen beiden Stiftungen und sich jeweils von diesen Stiftungen Kandidaten vorschlagen lässt, die die vorstehenden Kriterien erfüllen. Die Auszahlung von Stipendien an die einzelnen Stipendiaten kann dabei gegebenenfalls auch durch die ETH Zürich Foundation bzw. die UZH Foundation erfolgen, doch ist diesfalls sicherzustellen, dass die Auszahlungen an die Empfänger mit dem Vermerk «Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung» erfolgen. Zur Verfolgung des Zwecks setzt die Stiftung ihre eigenen Mittel ein und allenfalls solche, die sie von Dritten erhält. Es können sowohl Unterstützungsbeiträge an die Lebensunterhalts- und Ausbildungskosten als Förderbeiträge für Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten ausgerichtet werden. Unterstützungsbeiträge können während der gesamten Ausbildungsdauer gewährt werden. Die Höhe der Beiträge bestimmt der Stiftungsrat nach freiem Ermessen, wobei er sich nach den verfügbaren Mitteln der Stiftung richtet und in diesem Rahmen nach dem Bedarf der Destinatäre unter Berücksichtigung ihrer eigenen finanziellen Mittel (Vermögen und Einkommen). Vor Inanspruchnahme der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung sind in der Regel die staatlichen Stipendienmöglichkeiten auszuschöpfen. Stipendiaten, welche ihr Studium mit «summa cum laude» abschliessen, kann - sofern es die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung erlauben - ein «Jean Anderson Preis» für hervorragende Leistungen ausgerichtet werden. Der Preis soll in bar ausgerichtet werden, wobei die Höhe vom Stiftungsrat zu bestimmen ist. Wer ein Stipendium zugesprochen erhalten hat, muss der Stiftung jede innerhalb des betreffenden Jahres eintretende wesentliche Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse zur Kenntnis bringen. Die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung ist zur anteilsmässigen Rückforderung von Stipendien berechtigt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Empfängers oder der Empfängerin im betreffenden Semester wesentlich verbessert haben oder wenn ein Stipendiat sein Studium abbricht. Kommt ein oder eine Stipendienempfängerin einer Orientierungspflicht nicht nach, kann ihn bzw. sie die Stiftung zur Rückerstattung der empfangenen Beträge verpflichten. Vorbehalten bleibt ferner die Rückforderung von Stipendien, die gestützt auf unrichtige Angaben des Empfängers oder der Empfängerin gewährt worden sind. Im Übrigen besteht für die Stipendien keine Rückzahlungspflicht. Die Stipendienempfängerinnen sind jedoch eingeladen, nach Eintritt in das Erwerbsleben Solidarität zu üben, indem sie mit freiwilligen Rückzahlungen zur Unterstützung begabter bedürftiger Studierender durch die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung beitragen. Über die Verwirklichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsrat ein Reglement erlassen, das insbesondere den Kreis der Destinatäre, die Voraussetzung für die Auszahlung von Förder- und Unterstützungsbeiträgen, die Höhe und Dauer der Leistungen sowie das Verfahren festlegt und das nur mit Einstimmigkeit des Stiftungsrates erlassen und geändert werden kann. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

    Aufsichtsbehörde:
    Eidg. Departement des Innern, in Bern. Errichtung der Stiftung durch letztwillige Verfügung vom 10.04.2018 der Jean Anderson, in Erlenbach.

    Eingetragene Personen:
    Florian, Alfons G., von Dietikon, in Dietikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Biffiger, Gregor, von St. Niklaus, in Berikon, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Furger, Mark, von Vals, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Acton Revisions AG (CHE-101.865.078), in Zug, Revisionsstelle.

    Liste de résultats

    Vous trouvez ici un lien de la direction vers une liste de personnes avec le même nom, qui sont enregistrées dans le registre du commerce.

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