• Gilgen Bau GmbH

    ZH
    radiée
    N° registre commerce: CH-035.4.007.278-4
    Secteur: Autres aménagements (y c. aménagement intérieur)

    Âge de l'entreprise

    -

    Chiffre d'affaires en CHF

    -

    Capital en CHF

    -

    Employés

    -

    Marques actives

    -

    Renseignements sur Gilgen Bau GmbH

    Il n’y a pas des renseignements, car la société était radiée.

    Direction

    Personne n’est enregistré dans les instances de direction.

    Source: FOSC

    Informations du registre du commerce

    Source: FOSC

    Secteur

    Autres aménagements (y c. aménagement intérieur)

    But (Langue d'origine) Personnalisez le but social en quelques clics.

    Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung von Baumeisterarbeiten sowie Neubau und Umbau von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

    Plus de noms d'entreprises

    Source: FOSC

    Noms d'entreprises précédents et traductions

    • Baver Rubigen GmbH
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    Titulaires

    Nous n’avons connaissance d’aucune structure de propriété.

    Participations

    Nous n’avons connaissance d’aucune participation.

    Dernières notifications FOSC pour Gilgen Bau GmbH

    Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications

    FOSC 230817/2023 - 17.08.2023
    Catégories: Radiation

    Numéro de publication: HR03-1005818219, Registre du commerce Zurich, (20)

    Gilgen Bau GmbH, in Kloten, CHE-103.378.406, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 179 vom 15.09.2020, Publ. 1004978542). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR und Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    FOSC 210312/2021 - 12.03.2021
    Catégories: Autres publications juridiques

    Numéro de publication: BH05-0000004954, Registre du commerce Zurich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 12.03.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 10.03.2021, 11.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Gilgen Bau GmbH

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Gilgen Bau GmbH CHE-103.378.406 Industriestrasse 30 8302 Kloten Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.04.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • FOSC 210311/2021 - 11.03.2021
    Catégories: Autres publications juridiques

    Numéro de publication: BH05-0000004942, Registre du commerce Zurich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 11.03.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 10.03.2021, 12.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Gilgen Bau GmbH

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Gilgen Bau GmbH CHE-103.378.406 Industriestrasse 30 8302 Kloten Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.04.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • Title
    Confirmer