À propos de GDNKD STIFTUNG
- GDNKD STIFTUNG de Vaduz est active dans le domaine «Associations religieuses, politiques ou laïques» et est actif.
- La direction se compose de 3 personnes. L'entreprise a été fondée le 18.05.2015.
- Tous les changements passés peuvent être affichés sous la rubrique «Notifications» et sauvegardés en format PDF. Le dernier changement dans le registre du commerce a eu lieu le 16.03.2023.
- Exactement à cette adresse il existe 468 autres entreprises actives. Cela comprend: "Fomento de la Medicina Preventiva" Fundación, A.S.L. ESTABLISHMENT in Liquidation, AAF Allseas Ark Foundation.
Direction (3)
les plus récents membres de l'organe administratif suprême
les plus récents personnes habilitée à signer
Informations du registre du commerce
Siège social de l'entreprise
Vaduz
Secteur
Associations religieuses, politiques ou laïques
But (Langue d'origine)
1. Der Zweck der Stiftung besteht in der Vornahme von Zuwendungen an die in den Beistatuten bezeichneten Begünstigten aus dem Familienkreis des Hauptstifters, sowie diesem selbst. Die Beistatuten können ergänzend, jedoch nicht überwiegend, als Begünstigte auch gemeinnützige Institutionen oder andere Begünstigte vorsehen. 2. Die Stiftung dient der Finanzierung des Lebensunterhalts, der Erziehung und der Ausbildung, der Gesundheit, der Sicherung und/oder Verbesserung des bisherigen Lebensstandards und allgemein der Förderung des Wohlergehens der Begünstigten im weitesten Sinne sowie der Verfolgung ähnlicher Zwecke. Detaillierte Regelungen zu den Zuwendungen an Begünstigte finden sich in den Beistatuten der GDNKD Stiftung. Ausschüttungen und Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen können sowohl aus dem Kapital sowie aus den Erträgen erfolgen (Substanz- und Ertragsausschüttungen). 3. Die Stiftung ist befugt, alle Rechtsgeschäfte abzuschliessen, welche der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Insbesondere in Hinblick auf die langfristige Zwecksetzung der Stiftung ist das Vermögen entsprechend zu veranlagen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 4. Die Errichtung von Substiftungen, sowie Nachstiftungen an solche Substiftungen sowie Zustiftungen an Parallelstiftungen, die ausschliesslich von den Stiftern und/oder von deren gemeinsamen Nachkommen einzeln oder gemeinsam errichtet wurden und/oder bei welchen ausschliesslich die Stifter oder deren gemeinsame Nachkommen Begünstigte sind, ist mit Zustimmung des Beirates zulässig, auch wenn eine solche Zu- oder Nachstiftung das Gesamtvermögen der Stiftung betrifft. Wenn nach Übertragung des Gesamtvermögens der Stiftung dieser dauerhaft keine Mittel mehr zur Verfügung stehen oder durch verbindliche Zusagen in Aussicht gestellt werden, um noch weitere Zuwendungen beziehungsweise Vermögensübertragungen (Zu- oder Nachstiftungen) vornehmen zu können, gilt der Stiftungszweck als erreicht (Art. 30 Ziff. I. lit. b) und die Stiftung ist aufzulösen.
Plus de noms d'entreprises
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Titulaires
Participations
Dernières notifications pour GDNKD STIFTUNG
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: 4468/2023, (1)
GDNKD STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.498.658-0, Eingetragene Stiftung.
Erloschene Angaben zur Verwaltung:
Moosleithner, Angelika Iris, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
Schenkenbach, Mag. Alexander, StA: Österreich, 6844 Altach, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Numéro de publication: 1419/2023, (1)
GDNKD STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.498.658-0, Eingetragene Stiftung.
Erloschene Angaben zur Verwaltung:
Laternser, Anita Gertrud, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
Neunteufel, Lukas, StA: Österreich, 6800 Feldkirch, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Numéro de publication: 790/2021, (1)
GDNKD STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.498.658-0, Eingetragene Stiftung.
Zweck neu:
1. Der Zweck der Stiftung besteht in der Vornahme von Zuwendungen an die in den Beistatuten bezeichneten Begünstigten aus dem Familienkreis des Hauptstifters, sowie diesem selbst. Die Beistatuten können ergänzend, jedoch nicht überwiegend, als Begünstigte auch gemeinnützige Institutionen oder andere Begünstigte vorsehen. 2. Die Stiftung dient der Finanzierung des Lebensunterhalts, der Erziehung und der Ausbildung, der Gesundheit, der Sicherung und/oder Verbesserung des bisherigen Lebensstandards und allgemein der Förderung des Wohlergehens der Begünstigten im weitesten Sinne sowie der Verfolgung ähnlicher Zwecke. Detaillierte Regelungen zu den Zuwendungen an Begünstigte finden sich in den Beistatuten der GDNKD Stiftung. Ausschüttungen und Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen können sowohl aus dem Kapital sowie aus den Erträgen erfolgen (Substanz- und Ertragsausschüttungen). 3. Die Stiftung ist befugt, alle Rechtsgeschäfte abzuschliessen, welche der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Insbesondere in Hinblick auf die langfristige Zwecksetzung der Stiftung ist das Vermögen entsprechend zu veranlagen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 4. Die Errichtung von Substiftungen, sowie Nachstiftungen an solche Substiftungen sowie Zustiftungen an Parallelstiftungen, die ausschliesslich von den Stiftern und/oder von deren gemeinsamen Nachkommen einzeln oder gemeinsam errichtet wurden und/oder bei welchen ausschliesslich die Stifter oder deren gemeinsame Nachkommen Begünstigte sind, ist mit Zustimmung des Beirates zulässig, auch wenn eine solche Zu- oder Nachstiftung das Gesamtvermögen der Stiftung betrifft. Wenn nach Übertragung des Gesamtvermögens der Stiftung dieser dauerhaft keine Mittel mehr zur Verfügung stehen oder durch verbindliche Zusagen in Aussicht gestellt werden, um noch weitere Zuwendungen beziehungsweise Vermögensübertragungen (Zu- oder Nachstiftungen) vornehmen zu können, gilt der Stiftungszweck als erreicht (Art. 30 Ziff. I. lit. b) und die Stiftung ist aufzulösen.
Organisation neu:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus drei oder mehreren Personen;
Beirat;
Begünstigtenversammlung;
weitere Organe (fakultativ). Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 27.11.2020.
Liste de résultats
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