• FTI Touristik AG in Liquidation

    BL
    en liquidation
    Vérifier la solvabilité Timeline
    Vérifier la solvabilitéSolvabilité
    N° registre commerce: CH-020.3.003.263-1
    Secteur: Agences de voyage et voyagistes

    Âge de l'entreprise

    32 ans

    Chiffre d'affaires en CHF

    PremiumPremium

    Capital en CHF

    8,0 Mio.

    Employés

    PremiumPremium

    Marques actives

    0

    Renseignements sur FTI Touristik AG in Liquidation

    *les renseignements affichés sont des exemples
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    Contrôle de solvabilité

    Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque et de plus amples informations sur l'entreprise.
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    Renseignement économique

    Renseignement complète sur la situation économique d'une entreprise.
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    Pratiques de paiement

    Évaluation des pratiques de paiement sur la base des factures passées.
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    Extrait du registre des poursuites

    Aperçu des procédures de recouvrement actuelles et passées.
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    Renseignements sur la participation

    Découvrez les entreprises nationales et internationales dans lesquelles la société anonyme qui vous intéresse détient encore des participations.
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    Dossier d'entreprise en PDF

    Coordonnées, changements dans l'entreprise, chiffre d'affaires et nombre d'employés, gestion, propriétaires, structure de l'actionnariat et autres données de l'entreprise.
    Consulter le dossier d'entreprise

    À propos de FTI Touristik AG in Liquidation

    • FTI Touristik AG in Liquidation a son siège social à Allschwil et est en liquidation. Elle est une Société anonyme et est active dans le secteur «Agences de voyage et voyagistes».
    • La direction se compose de 2 personnes. L'entreprise a été fondée le 22.12.1992.
    • Tous les changements passés peuvent être affichés sous la rubrique «Notifications» et sauvegardés en format PDF. Le dernier changement dans le registre du commerce a eu lieu le 04.06.2025.
    • L'IDE déclaré est CHE-107.434.357.

    Direction (2)

    les plus récents membres du conseil d'administration

    Karl Markgraf

    les plus récents personnes habilitée à signer

    Karl Markgraf,
    Ludovic Rigel

    Source: FOSC

    Informations du registre du commerce

    Source: FOSC

    Secteur

    Agences de voyage et voyagistes

    But (Langue d'origine)

    Die Gesellschaft bezweckt die Veranstaltung und Verkauf von Reisen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, verwalten, belasten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.

    Personnalisez le but social en quelques clics.

    Organe de révision

    Source: FOSC

    Organe de révision actuel (1)
    Nom Lieu Depuis Jusqu'à
    BANDO TREUHAND AG
    Basel 14.09.2005

    Souhaitez-vous adapter l'organe de révision? Cliquez ici.

    Organe de révision précédent (1)
    Nom Lieu Depuis Jusqu'à
    Deloitte AG
    Zürich <2004 13.09.2005

    Plus de noms d'entreprises

    Source: FOSC

    Noms d'entreprises précédents et traductions

    • FTI Touristik AG
    • CA Fernreisen AG, Dübendorf
    Souhaitez-vous actualiser la raison sociale de la société? Cliquez ici.

    Filiales (0)

    Titulaires

    Nous n’avons connaissance d’aucune structure de propriété.

    Participations

    Nous n’avons connaissance d’aucune participation.

    Dernières notifications FOSC pour FTI Touristik AG in Liquidation

    Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications

    FOSC 250604/2025 - 04.06.2025
    Catégories: Dépôt de bilan

    Numéro de publication: KK02-0000049476, Registre du commerce Zurich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 04.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 04.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich Diese Meldung ersetzt die Meldung mit der Nummer KK02-0000049446 Konkurspublikation/Schuldenruf FTI Touristik AG in Liquidation Schuldner: FTI Touristik AG in Liquidation CHE-107.434.357 Binningerstrasse 90-96

  • Allschwil Art des Konkursverfahrens: ordentlich Datum der Konkurseröffnung: 02.07.2024 Erste Gläubigerversammlung: 23.06.2025, 15:00 Uhr, Berufsbildungszentrum Liestal, Aula, Mühlemattstrasse 34, 4410 Liestal, Türöffnung und Zutrittskontrolle ab 14.30 Uhr Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Ergänzende rechtliche Hinweise: Für Beteiligte, die im Ausland wohnen gilt die angegebene Kontaktstelle als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Der ersten Gläubigerversammlung wird beantragt
    1. die Anwaltskanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als ausseramtliche Konkursverwaltung einzusetzen. Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2025 zur Festlegung der Entschädigungsansätze der STAIGER Rechtsanwälte AG im Falle der Einsetzung als ausseramtlichen Konkursverwaltung, das Schreiben des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Landschaft vom 2
      1. März 2025 an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sowie das Kostendach liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können bei ihr per E-Mail angefordert werden (schkg@staiger.law).
      2. eventualiter, d.h. für den Fall, dass Antrag 1 hiervor abgelehnt werden sollte, die Konkursverwaltung zu ermächtigen, die STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als Hilfsperson beizubehalten. § 5 Abs. 3 EG SchKG BL bleibt vorbehalten.
      3. die (ausseramtliche) Konkursverwaltung zu ermächtigen, die in der Vereinbarung (""Term Sheet"") vom 29. April 2025 / 30. April 2025 festgelegten Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zweck des Term Sheets ist es, die Rückerstattungsprozesse (""Refunds"") aus stornierten Flugtickets der französischen und schweizerischen FTI-Ticketshop Gesellschaften fortzuführen. Vorzeitige Insolvenzen dieser Gesellschaften müssen vermieden werden, da andernfalls deren IATA-Lizenzen erlöschen würden und die Rückerstattungsprozesse nicht weitergeführt werden könnten. Zu diesem Zweck sind Forderungsverzichte von Seiten der Touristik-Gesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Frankreich erforderlich. Im Gegenzug erhalten diese Gesellschaften den ausstehenden Restbetrag bis zum 31. Dezember 2025 ausbezahlt. Das Term Sheet sowie die Entwürfe der dazugehörigen Stundungs- und Rangrücktrittsvereinbarung liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können auch per E-Mail (schkg@staiger.law) angefordert werden. Zirkularbeschlüsse: Sollte die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig im Sinne von Art. 235 Abs. 3 SchKG sein, gelten die vorstehenden Anträge als auf dem Zirkularweg zum Beschluss erhoben, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 19. Juni 2025 schriftlich (Datum des Poststempels; per Einschreiben) bei der Kontaktstelle Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Allfällige Gläubiger, die keine Spezialanzeige samt Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten haben, können diese unter Nachweis ihrer Gläubigereigenschaft bei der Kontaktstelle beziehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäss § 5 Abs. 3 EG SchKG BL die ernennende Instanz (Gläubigerversammlung) vor der Ernennung von Privaten (ausseramtliche Konkursverwaltung sowie Hilfspersonen) Konkurrenzofferten einholt und ein Kostendach vereinbart. Allfällige Konkurrenzofferten sind bis zum 19. Juni 2025 bei der Kontaktstelle einzureichen. Kontakt bei Anfragen: schkg@staiger.law Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 04.07.2025

      Kontaktstelle: STAIGER Rechtsanwälte AG Talacker 41
    2. Zürich "

  • FOSC 250603/2025 - 03.06.2025
    Catégories: Dépôt de bilan

    Numéro de publication: KK02-0000049446, Registre du commerce Zurich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 03.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich Konkurspublikation/Schuldenruf FTI Touristik AG in Liquidation Schuldner: FTI Touristik AG in Liquidation CHE-107.434.357 Binningerstrasse 90-96

  • Allschwil Art des Konkursverfahrens: ordentlich Datum der Konkurseröffnung: 02.07.2024 Erste Gläubigerversammlung: 03.06.2025, 15:00 Uhr, Berufsbildungszentrum Liestal, Aula, Mühlemattstrasse 34, 4410 Liestal, Türöffnung und Zutrittskontrolle ab 14.30 Uhr Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Ergänzende rechtliche Hinweise: Für Beteiligte, die im Ausland wohnen gilt die angegebene Kontaktstelle als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Der ersten Gläubigerversammlung wird beantragt
    1. die Anwaltskanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als ausseramtliche Konkursverwaltung einzusetzen. Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2025 zur Festlegung der Entschädigungsansätze der STAIGER Rechtsanwälte AG im Falle der Einsetzung als ausseramtlichen Konkursverwaltung, das Schreiben des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Landschaft vom 2
      1. März 2025 an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sowie das Kostendach liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können bei ihr per E-Mail angefordert werden (schkg@staiger.law).
      2. eventualiter, d.h. für den Fall, dass Antrag 1 hiervor abgelehnt werden sollte, die Konkursverwaltung zu ermächtigen, die STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als Hilfsperson beizubehalten. § 5 Abs. 3 EG SchKG BL bleibt vorbehalten.
      3. die (ausseramtliche) Konkursverwaltung zu ermächtigen, die in der Vereinbarung (""Term Sheet"") vom 29. April 2025 / 30. April 2025 festgelegten Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zweck des Term Sheets ist es, die Rückerstattungsprozesse (""Refunds"") aus stornierten Flugtickets der französischen und schweizerischen FTI-Ticketshop Gesellschaften fortzuführen. Vorzeitige Insolvenzen dieser Gesellschaften müssen vermieden werden, da andernfalls deren IATA-Lizenzen erlöschen würden und die Rückerstattungsprozesse nicht weitergeführt werden könnten. Zu diesem Zweck sind Forderungsverzichte von Seiten der Touristik-Gesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Frankreich erforderlich. Im Gegenzug erhalten diese Gesellschaften den ausstehenden Restbetrag bis zum 31. Dezember 2025 ausbezahlt. Das Term Sheet sowie die Entwürfe der dazugehörigen Stundungs- und Rangrücktrittsvereinbarung liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können auch per E-Mail (schkg@staiger.law) angefordert werden. Zirkularbeschlüsse: Sollte die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig im Sinne von Art. 235 Abs. 3 SchKG sein, gelten die vorstehenden Anträge als auf dem Zirkularweg zum Beschluss erhoben, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 19. Juni 2025 schriftlich (Datum des Poststempels; per Einschreiben) bei der Kontaktstelle Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Allfällige Gläubiger, die keine Spezialanzeige samt Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten haben, können diese unter Nachweis ihrer Gläubigereigenschaft bei der Kontaktstelle beziehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäss § 5 Abs. 3 EG SchKG BL die ernennende Instanz (Gläubigerversammlung) vor der Ernennung von Privaten (ausseramtliche Konkursverwaltung sowie Hilfspersonen) Konkurrenzofferten einholt und ein Kostendach vereinbart. Allfällige Konkurrenzofferten sind bis zum 19. Juni 2025 bei der Kontaktstelle einzureichen. Kontakt bei Anfragen: schkg@staiger.law Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 03.07.2025

      Kontaktstelle: STAIGER Rechtsanwälte AG Talacker 41
    2. Zürich "

  • FOSC 241224/2024 - 24.12.2024
    Catégories: Changement dans la direction

    Numéro de publication: HR02-1006215198, Registre du commerce Bâle-Campagne, (280)

    FTI Touristik AG in Liquidation, in Allschwil, CHE-107.434.357, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 131 vom 09.07.2024, Publ. 1006079643).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Burkart, Fabian, von Basel, in Basel, Direktor, mit Einzelunterschrift.

    Liste de résultats

    Vous trouvez ici un lien de la direction vers une liste de personnes avec le même nom, qui sont enregistrées dans le registre du commerce.

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