À propos de BIOPRO Solutions Genossenschaft
- BIOPRO Solutions Genossenschaft a son siège social à Vaduz et est actif. Elle est une Société en nom collectif et est active dans le secteur «Fabrication de produits en caoutchouc et plastiques».
- L’entreprise a été fondée en 24.11.2021 et a %s personnes à la direction.
- Tous les changements passés peuvent être affichés sous la rubrique «Notifications» et sauvegardés en format PDF. Le dernier changement dans le registre du commerce a eu lieu le 25.11.2021.
- Copernico Treuunternehmen reg., Proprinno Verein sont inscrites à la même adresse.
Informations du registre du commerce
Siège social de l'entreprise
Vaduz
Secteur
Fabrication de produits en caoutchouc et plastiques
But (Langue d'origine)
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung der Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovationsurkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovationsund Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Plus de noms d'entreprises
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Titulaires
Participations
Dernières notifications pour BIOPRO Solutions Genossenschaft
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: 12565/2021, (1)
BIOPRO Solutions Genossenschaft, in Vaduz, FL-0002.671.322-7, Auring 61, 9490 Vaduz, Genossenschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
17.11.2021.
Zweck:
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung der Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovationsurkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovationsund Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Publikationsorgan:
www.biopro.solutions.
Angaben zur Verwaltung:
Kwolek, Prof.Dr. Darius Peter, StA: Polen, 9490 Vaduz, Präsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift;
Mencel, Maksymilian, StA: Polen, 9490 Vaduz, Vizepräsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift.
Liste de résultats
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