• AZ Future Agency GmbH

    ZH
    actif
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    Vérifier la solvabilitéSolvabilité
    N° registre commerce: CH-020.4.078.469-9
    Secteur: Facility Management

    Âge de l'entreprise

    3 ans

    Chiffre d'affaires en CHF

    PremiumPremium

    Capital en CHF

    20'000

    Employés

    PremiumPremium

    Marques actives

    0

    Renseignements sur AZ Future Agency GmbH

    *les renseignements affichés sont des exemples
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    Contrôle de solvabilité

    Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque et de plus amples informations sur l'entreprise.
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    Renseignement économique

    Renseignement complète sur la situation économique d'une entreprise.
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    Pratiques de paiement

    Évaluation des pratiques de paiement sur la base des factures passées.
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    Extrait du registre des poursuites

    Aperçu des procédures de recouvrement actuelles et passées.
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    Dossier d'entreprise en PDF

    Coordonnées, changements dans l'entreprise, chiffre d'affaires et nombre d'employés, gestion, propriétaires, structure de l'actionnariat et autres données de l'entreprise.
    Consulter le dossier d'entreprise

    À propos de AZ Future Agency GmbH

    • AZ Future Agency GmbH de Andelfingen est active dans le domaine «Facility Management» et est actif.
    • La direction de l’entreprise AZ Future Agency GmbH qui a été fondée le 25.08.2022, se compose de une personne.
    • L’entreprise a changé l’entrée dans le registre du commerce en dernier lieu le 20.08.2025, sous «Notifications» vous trouverez tous les changements.
    • L’entreprise AZ Future Agency GmbH est inscrite sous l’IDI CHE-444.638.109.

    Informations du registre du commerce

    Source: FOSC

    Secteur

    Facility Management

    But (Langue d'origine)

    Die Gesellschaft bezweckt den Handel von Produkten Import - Export, die dazugehörigen Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen sowie die Führung von Reinigungsgeschäften, Reparaturen und Instandsetzungen aller Art in und ums Gebäude besonders Glasoberflächen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.

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    Source: FOSC

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    Filiales (0)

    Participations

    Nous n’avons connaissance d’aucune participation.

    Dernières notifications FOSC pour AZ Future Agency GmbH

    Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications

    FOSC 250820/2025 - 20.08.2025
    Catégories: Autres publications juridiques

    Numéro de publication: UV03-0000001534, Registre du commerce Zurich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 20.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 20.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Andelfingen, Thurtalstrasse 1, 8450 Andelfingen Gerichtliche Vorladung von AZ Future Agency GmbH Vorgeladene Partei(en): AZ Future Agency GmbH Zustellungsdomizil eingebüsst (Sitz in 8450 Andelfingen) CHE-444.638.109 Schweiz Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: EK250032-B Art der Verhandlung: Konkursverhandlung (Betreibungsnummer 59679, Konkursandrohung vom 12. Dezember 2024) Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Bezirksgericht Andelfingen Thurtalstr. 1

  • Andelfingen 12.09.2025, 08:15 Uhr Verhandlungsgegenstand: Konkurseröffnung Säumnisfolgen:
    1. Den Parteien ist das Erscheinen zur Konkurseröffnungsverhandlung freigestellt. Das Gericht entscheidet nach Ablauf des Vorladungstermins aufgrund der Akten. Ergänzende rechtliche Hinweise:
    2. Der Gläubiger wird auf Art. 68 Abs. 3 ZPO hingewiesen, wonach ein Vertreter einer Vollmacht bedarf, um im Namen eines andern ein Begehren zu stellen, andernfalls diesem keine Folge gegeben wird.
    3. Der Gläubiger hat für die Kosten der allfälligen Konkurseröffnung spätestens bis zum Verhandlungstermin einen Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 1'800.- an der Kasse des Bezirksgerichts Andelfingen, Thurtalstrasse 1, 8450 Andelfingen, zu bezahlen oder auf das Postkonto 84-655-7, zu überweisen, immer unter Angabe des SchuldnerNamens, des Verhandlungsdatums und der Geschäft Nr. Bei Nichtleistung oder verspätetem Eintreffen des Kostenvorschusses wird auf das Konkursbegehren nicht eingetreten, unter Auflage der Gerichtskosten von CHF 200.- an den Gläubiger. Die Leistung des Kostenvorschusses muss daher so rechtzeitig erfolgen, dass die Gerichtskasse im Zeitpunkt des Beginns der Konkurseröffnungsverhandlung im Besitze des Betrages oder des Gutschriftzettels des Postcheckamtes ist.
    4. Der Gläubiger wird darauf hingewiesen, dass er bei Mittellosigkeit und gegebenen Prozess-aussichten ein Begehren auf unentgeltliche Rechtspflege stellen kann. In diesem Falle hat er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzustellen und mit Urkunden zu beweisen.
    5. Die Konkurseröffnung wird ausgesprochen, wenn der Schuldner nicht spätestens bis zur Konkurseröffnungsverhandlung eine schriftliche Erklärung des Gläubigers beibringt, dass dieser sein Konkursbegehren bedingungslos zurückziehe oder dem Schuldner Stundung gewähre, oder wenn der Schuldner nicht spätestens in der Konkurseröffnungsverhandlung durch Urkunden (Quittungen) beweist, dass er die Schuld samt Zins und Kosten getilgt hat oder dass andere Gründe im Sinne der Art. 172, 173 und 173a SchKG der Konkurseröffnung entgegenstehen. Zudem hat der Schuldner auch die durch das Konkurseröffnungsbegehren entstandenen Gerichtskosten im Betrage von CHF 200.- auf der Konkursgerichtskanzlei bis zum Konkurseröffnungstermin bar zu bezahlen, ansonsten der Konkurs dennoch eröffnet würde.
    6. Beantragt der Gläubiger die Verschiebung der Verhandlung, damit der Schuldner die Forderung begleichen kann, oder gewährt der Gläubiger dem Schuldner Stundung, wird das Verfahren als durch Rückzug des Konkursbegehrens erledigt abgeschrieben unter Auflage der Gerichtskosten von CHF 200.- an den Gläubiger.
    7. Bei einem Rückzug des Konkursbegehrens werden die entstandenen Gerichtskosten von CHF 200.- dem Gläubiger auferlegt, sofern der Schuldner diesen Betrag bis zur Konkurseröffnungsverhandlung nicht bar auf der Konkursrichterkanzlei bezahlt hat.
    8. Nach gefälltem Konkurserkenntnis können weder ein Rückzug des Konkursbegehrens noch eine Stundungserklärung des Gläubigers, noch ein Ausweis über die Zahlung der

    Schuld berücksichtigt werden. 9. Über das obgenannte Verfahren werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Der
    Entscheid wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

  • FOSC 250820/2025 - 20.08.2025
    Catégories: Autres publications juridiques

    Numéro de publication: UV03-0000001533, Registre du commerce Zurich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 20.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 20.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Andelfingen, Thurtalstrasse 1, 8450 Andelfingen Gerichtliche Vorladung von AZ Future Agency GmbH Vorgeladene Partei(en): AZ Future Agency GmbH Zustellungsdomizil eingebüsst (Sitz in 8450 Andelfingen) CHE-444.638.109 Schweiz Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: EK250057-B Art der Verhandlung: Konkursverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Bezirksgericht Andelfingen Thurtalstr. 1

  • Andelfingen 12.09.2025, 08:30 Uhr Verhandlungsgegenstand: Konkurseröffnung (Betreibungsnummer 60698, Konkursandrohung vom 24. März 2025) Säumnisfolgen:
    1. Den Parteien ist das Erscheinen zur Konkurseröffnungsverhandlung freigestellt. Das Gericht entscheidet nach Ablauf des Vorladungstermins aufgrund der Akten. Ergänzende rechtliche Hinweise:
    2. Der Gläubiger wird auf Art. 68 Abs. 3 ZPO hingewiesen, wonach ein Vertreter einer Vollmacht bedarf, um im Namen eines andern ein Begehren zu stellen, andernfalls diesem keine Folge gegeben wird.
    3. Der Gläubiger hat für die Kosten der allfälligen Konkurseröffnung spätestens bis zum Verhandlungstermin einen Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 1'800.- an der Kasse des Bezirksgerichts Andelfingen, Thurtalstrasse 1, 8450 Andelfingen, zu bezahlen oder auf das Postkonto 84-655-7, zu überweisen, immer unter Angabe des SchuldnerNamens, des Verhandlungsdatums und der Geschäft Nr. Bei Nichtleistung oder verspätetem Eintreffen des Kostenvorschusses wird auf das Konkursbegehren nicht eingetreten, unter Auflage der Gerichtskosten von CHF 200.- an den Gläubiger. Die Leistung des Kostenvorschusses muss daher so rechtzeitig erfolgen, dass die Gerichtskasse im Zeitpunkt des Beginns der Konkurseröffnungsverhandlung im Besitze des Betrages oder des Gutschriftzettels des Postcheckamtes ist.
    4. Der Gläubiger wird darauf hingewiesen, dass er bei Mittellosigkeit und gegebenen Prozessaussichten ein Begehren auf unentgeltliche Rechtspflege stellen kann. In diesem Falle hat er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzustellen und mit Urkunden zu beweisen.
    5. Die Konkurseröffnung wird ausgesprochen, wenn der Schuldner nicht spätestens bis zur Konkurseröffnungsverhandlung eine schriftliche Erklärung des Gläubigers beibringt, dass dieser sein Konkursbegehren bedingungslos zurückziehe oder dem Schuldner Stundung gewähre, oder wenn der Schuldner nicht spätestens in der Konkurseröffnungsverhandlung durch Urkunden (Quittungen) beweist, dass er die Schuld samt Zins und Kosten getilgt hat oder dass andere Gründe im Sinne der Art. 172, 173 und 173a SchKG der Konkurseröffnung entgegenstehen. Zudem hat der Schuldner auch die durch das Konkurseröffnungsbegehren entstandenen Gerichtskosten im Betrage von CHF 200.- auf der Konkursgerichtskanzlei bis zum Konkurseröffnungstermin bar zu bezahlen, ansonsten der Konkurs dennoch eröffnet würde.
    6. Beantragt der Gläubiger die Verschiebung der Verhandlung, damit der Schuldner die Forderung begleichen kann, oder gewährt der Gläubiger dem Schuldner Stundung, wird das Verfahren als durch Rückzug des Konkursbegehrens erledigt abgeschrieben unter Auflage der Gerichtskosten von CHF 200.- an den Gläubiger.
    7. Bei einem Rückzug des Konkursbegehrens werden die entstandenen Gerichtskosten von CHF 200.- dem Gläubiger auferlegt, sofern der Schuldner diesen Betrag bis zur Konkurseröffnungsverhandlung nicht bar auf der Konkursrichterkanzlei bezahlt hat.
    8. Nach gefälltem Konkurserkenntnis können weder ein Rückzug des Konkursbegehrens noch eine Stundungserklärung des Gläubigers, noch ein Ausweis über die Zahlung der

    Schuld berücksichtigt werden. 9. Über das obgenannte Verfahren werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Der
    Entscheid wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

  • FOSC 250521/2025 - 21.05.2025
    Catégories: Changement d'adresse

    Numéro de publication: HR02-1006336850, Registre du commerce Zurich, (20)

    AZ Future Agency GmbH, in Andelfingen, CHE-444.638.109, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 167 vom 30.08.2022, Publ. 1005550020).

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.

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