À propos de ANJA STIFTUNG
- ANJA STIFTUNG a son siège social à Vaduz et est actif. Elle est une Fondation et est active dans le secteur «Autres activités sociales».
- ANJA STIFTUNG a été fondée le 17.03.2025.
- Sous «Notifications», vous trouverez tous les changements dans le registre du commerce, le dernier remontant au 18.03.2025.
- Il y a 461 autres entreprises actives inscrites exactement à cette adresse. Cela comprend: "Fomento de la Medicina Preventiva" Fundación, A.S.L. ESTABLISHMENT in Liquidation, Abakanowicz Arts and Culture Charitable Foundation.
Direction (3)
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Informations du registre du commerce
Siège social de l'entreprise
Vaduz
Secteur
Autres activités sociales
But (Langue d'origine)
1. Der Zweck der Stiftung besteht in der Vornahme von Zuwendungen an die in den Beistatuten bezeichneten Begünstigten aus dem Familienkreis des Hauptstifters, sowie diesem selbst. Die Beistatuten können ergänzend, jedoch nicht überwiegend, als Begünstigte auch gemeinnützige Institutionen oder andere Begünstigte vorsehen. 2. Die Stiftung dient der Finanzierung des Lebensunterhalts, der Erziehung und der Ausbildung, der Gesundheit, der Sicherung und/oder Verbesserung des bisherigen Lebensstandards und allgemein der Förderung des Wohlergehens der Begünstigten im weitesten Sinne sowie der Verfolgung ähnlicher Zwecke. Detaillierte Regelungen zu den Zuwendungen an Begünstigte finden sich in den Beistatuten der ANJA Stiftung. Ausschüttungen und Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen können sowohl aus dem Kapital sowie aus den Erträgen erfolgen (Substanz- und Ertragsausschüttungen). 3. Die Stiftung ist befugt, alle Rechtsgeschäfte abzuschliessen, welche der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Insbesondere in Hinblick auf die langfristige Zwecksetzung der Stiftung ist das Vermögen entsprechend zu veranlagen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 4. Die Errichtung von Substiftungen, sowie Nachstiftungen an solche Substiftungen sowie Zustiftungen an Parallelstiftungen, die ausschliesslich von den Stiftern und/oder von deren gemeinsamen Nachkommen einzeln oder gemeinsam errichtet wurden und/oder bei welchen ausschliesslich die Stifter oder deren gemeinsame Nachkommen Begünstigte sind, ist mit Zustimmung des Beirates zulässig, auch wenn eine solche Zu- oder Nachstiftung das Gesamtvermögen der Stiftung betrifft. Wenn nach Übertragung des Gesamtvermögens der Stiftung dieser dauerhaft keine Mittel mehr zur Verfügung stehen oder durch verbindliche Zusagen in Aussicht gestellt werden, um noch weitere Zuwendungen beziehungsweise Vermögensübertragungen (Zu- oder Nachstiftungen) vornehmen zu können, gilt der Stiftungszweck als erreicht (Art. 30 Abs. 4 lit. b) und die Stiftung ist aufzulösen.
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Dernières notifications pour ANJA STIFTUNG
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Numéro de publication: 4594/2025, (1)
ANJA STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.738.354-1, c/o FIRST ADVISORY TRUST REG., Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
20.02.2025.
Zweck:
1. Der Zweck der Stiftung besteht in der Vornahme von Zuwendungen an die in den Beistatuten bezeichneten Begünstigten aus dem Familienkreis des Hauptstifters, sowie diesem selbst. Die Beistatuten können ergänzend, jedoch nicht überwiegend, als Begünstigte auch gemeinnützige Institutionen oder andere Begünstigte vorsehen. 2. Die Stiftung dient der Finanzierung des Lebensunterhalts, der Erziehung und der Ausbildung, der Gesundheit, der Sicherung und/oder Verbesserung des bisherigen Lebensstandards und allgemein der Förderung des Wohlergehens der Begünstigten im weitesten Sinne sowie der Verfolgung ähnlicher Zwecke. Detaillierte Regelungen zu den Zuwendungen an Begünstigte finden sich in den Beistatuten der ANJA Stiftung. Ausschüttungen und Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen können sowohl aus dem Kapital sowie aus den Erträgen erfolgen (Substanz- und Ertragsausschüttungen). 3. Die Stiftung ist befugt, alle Rechtsgeschäfte abzuschliessen, welche der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Insbesondere in Hinblick auf die langfristige Zwecksetzung der Stiftung ist das Vermögen entsprechend zu veranlagen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 4. Die Errichtung von Substiftungen, sowie Nachstiftungen an solche Substiftungen sowie Zustiftungen an Parallelstiftungen, die ausschliesslich von den Stiftern und/oder von deren gemeinsamen Nachkommen einzeln oder gemeinsam errichtet wurden und/oder bei welchen ausschliesslich die Stifter oder deren gemeinsame Nachkommen Begünstigte sind, ist mit Zustimmung des Beirates zulässig, auch wenn eine solche Zu- oder Nachstiftung das Gesamtvermögen der Stiftung betrifft. Wenn nach Übertragung des Gesamtvermögens der Stiftung dieser dauerhaft keine Mittel mehr zur Verfügung stehen oder durch verbindliche Zusagen in Aussicht gestellt werden, um noch weitere Zuwendungen beziehungsweise Vermögensübertragungen (Zu- oder Nachstiftungen) vornehmen zu können, gilt der Stiftungszweck als erreicht (Art. 30 Abs. 4 lit. b) und die Stiftung ist aufzulösen. . CHF 70'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus drei oder mehreren Mitgliedern, Beirat, Begünstigtenversammlung;
weitere Organe (fakultativ).
Anmerkung:
Freiwillige Revisionsstelle.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Es sind jeweils zwei Mitglieder gemeinsam zur Vertretung der Stiftung berechtigt.
Angaben zur Verwaltung:
Kaufmann, Mag.iur. Stephan, StA: Österreich, 6850 Dornbirn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Neunteufel, Lukas, StA: Österreich, 6800 Feldkirch, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Schenkenbach, Mag. Alexander, StA: Österreich, 6844 Altach, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
BDO (Liechtenstein) AG, 9490 Vaduz, Revisionsstelle.
Liste de résultats
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