About Betriebsgesellschaften DÜ Komplementär Beteiligungsstiftung II
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Publication number: 20215833, (1)
Handelsregister 01.10.2016, Betriebsgesellschaften DÜ Komplementär Beteiligungsstiftung II, Vaduz (FL-0002.245.798-9)Stiftung Zweck neu: (1) Zwecke der Stiftung sind:, a) mindestens der Erhalt sowie möglichst die Mehrung des von der Stiftung gehaltenen Stiftungsvermögens, insbesondere von derzeit gehaltenen Unternehmensbeteiligungen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint. (d.h. nicht nur der Tradition wegen) sowie von etwaig zukünftig an deren Stelle tretendem oder neu hinzukommendem Stiftungsvermögen, insbesondere Unternehmensbeteiligungen,, b) Begünstigung der Ermessensbegünstigten nach Massgabe von § 6 und unter Beachtung der nachfolgenden Absätze 2 und 3., (2) Der Stiftungsrat und der Protektor sind verpflichtet, die Ausschüttungspolitik jederzeit so auszugestalten, dass eine Selbstzweckstiftung nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein vermieden wird. Weiterhin sind der Stiftungsrat und der Protektor verpflichtet, die Ausschüttungspolitik so auszugestalten, dass der privatnützige Charakter der Stiftung nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gewährt bleibt, solange leibliche Abkömmlinge von Herrn James Johan Theodor Cloppenburg leben. Die Verpflichtungen nach Satz 1 und Satz 2 gelten, solange die Stiftung ihren Sitz im Fürstentum Liechtenstein oder einem anderen Land mit einer entsprechenden Regelung in Bezug auf das Verbot einer Selbstzweckstiftung oder die Unterscheidung (mit den daran geknüpften unterschiedlichen Rechtsfolgen) zwischen privatnützigen und gemeinnützigen Stiftungen hat., (3) Der Stiftungsrat entscheidet unter Wahrung von Absatz 2 nach freiem Ermessen, in welchem Umfang und mit welcher Gewichtung die in Absatz 1 Buchstabe a) und b) genannten Zwecke verfolgt werden. Er soll in angemessener Weise Rücksicht auf Belange etwaiger Unternehmensbeteiligungen nehmen. Der Stiftungsrat bleibt aber nach freiem Ermessen auch zu einer Vollausschüttung der nach Kosten und Steuern angefallenen Erträge der Stiftung sowie zu Ausschüttungen aus dem Stiftungsvermögen (bis hin zu einer vollständigen Ausschüttung des Stiftungsvermögens) an die Ermessensbegünstigten nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) bis d) befugt, und dies aus den verschiedensten Gründen, zum Beispiel (aber nicht eingeschränkt auf gleich gewichtete Fälle), wenn kein geeigneter Rahmen mehr für eine Stiftung nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gegeben sein sollte, wohl aber für eine Stiftung nach dem Recht einer anderen Jurisdiktion. Eine Begünstigung, gleich welchen Umfangs im Sinn von § 5 Absatz 1 Buchstabe b), stellt trotz § 5 Absatz 1 Buchstabe a) in jedem Fall eine zweckgemässe Massnahme dar. Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 05.09.2016.
Publication number: 20206250, (1)
Handelsregister 05/02/2016, Betriebsgesellschaften DÜ Komplementär Beteiligungsstiftung II, Vaduz (FL-0002.245.798-9)Stiftung Erloschene Angaben zur Verwaltung: Burger, Philippe Olivier, StA: Schweiz, 8038 Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Vorsitzenden.
Publication number: 20102159, (1)
Firmenindex GBOERA, 30.06.2010, 2010 Öffentlichkeitsregisteramt, Änderung, 30.06.2010 BETRIEBSGESELLSCHAFTEN DÜ KOMPLEMENTÄR BETEILIGUNGSSTIFTUNG II, Vaduz (FL-0002.245.798-9) Die eingetragenen Änderungen wurden nicht öffentlich publiziert.