Über Super Bowl Anstalt
- Super Bowl Anstalt mit Sitz in Vaduz ist eine Anstalt aus dem Bereich «Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen». Super Bowl Anstalt ist aktiv.
- Super Bowl Anstalt wurde am 04.03.2011 gegründet.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 31.03.2023.
- An der gleichen Adresse wie Super Bowl Anstalt sind 82 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Aceberg Stiftung, Alpine Dream Establishment, Alpine Rose AG.
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen
Firmenzweck
Zweck der Anstalt ist die Anlage und Verwaltung des Anstaltsvermögens und nur in diesem Rahmen insbesondere auch der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Wertschriften, Beteiligungen und Rechten, sowie die Durchführung aller mit diesem Zweck zusammenhängenden Geschäfte. Es wird kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Super Bowl Stiftung
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für Super Bowl Anstalt
Publikationsnummer: 6308/2023, (1)
Super Bowl Anstalt, in Vaduz, FL-0001.546.737-8, Anstalt.
Publikationsorgan neu:
Landeszeitungen.
Publikationsnummer: 20153489, (1)
Öffentlichkeitsregisteramt 15/02/2013, Super Bowl Anstalt, Vaduz (FL-0001.546.737-8)Stiftung Statuten neu: 11.02.2013.
Rechtsnatur neu:
Anstalt. Firma bzw.
Name neu:
Super Bowl Anstalt.
Zweck neu:
Zweck der Anstalt ist die Anlage und Verwaltung des Anstaltsvermögens und nur in diesem Rahmen insbesondere auch der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Wertschriften, Beteiligungen und Rechten, sowie die Durchführung aller mit diesem Zweck zusammenhängenden Geschäfte. Es wird kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben.
Anstaltsfonds neu:
CHF 30'000.00.
Liberierung neu:
CHF 30'000.00.
Publikationsorgan neu:
Liechtensteiner Volksblatt. Umwandlung der am 24.09.1998 hinterlegten Stiftung (ST. 63607) in eine Anstalt lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 11.02.2013.