• Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene

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    Handelsregister-Nr.: CH-170.7.001.060-2
    Branche: Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

    Alter der Firma

    1 Jahr

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

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    Auskünfte zu Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene

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    Über Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene

    • Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene ist in der Branche «Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Zug.
    • Das Management der Organisation Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene besteht aus 7 Personen.
    • Der Handelsregistereintrag der Organisation wurde zuletzt am 25.08.2023 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-255.183.879.
    • Unternehmen mit der gleichen Adresse: Addedo AG, Addedo International AG, Aequitex AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

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    Der Zweck der Stiftung besteht darin, Jugendliche und junge Erwachsene in kritischen Situationen zu stärken und dadurch ihre Lebenssituation insbesondere in zwei Richtungen zu verbessern: ihnen einerseits Begleit- und Unterstützungsangebote oder Mentoring-Programme zur Verfügung zu stellen, sie andererseits von gesundheitsschädigenden Substanzen fernzuhalten. Bei den gesundheitsschädigenden Substanzen stehen stimulierende Substanzen im Fokus. Stimulierende Substanzen werden als Oberbegriff betrachtet. Der Fokus der Stiftungstätigkeit in diesem Bereich soll aber ausdrücklich auf Kokain fokussiert sein, dies im Wissen, dass Kokainkonsumierende häufig weitere Substanzen zu sich nehmen (Polytoxikomanie). Damit sind andere Substanzen - beispielsweise sedierende und halluzinogene - von der Stiftungstätigkeit ausgeschlossen, wenn sie im Hauptfokus stehen. Sollten im Verlauf der Stiftungstätigkeit Substanzen mit kokainähnlicher Wirkung in synthetischer Form hergestellt werden können und damit als ernsthaftes gesellschaftliches Problem die Gewinnung der Droge aus den Blättern des Kokastrauches ablösen, so ist die Stiftung dazu angehalten, ihre diesbezügliche Ausrichtung und Wirksamkeit entsprechend anzupassen und zu ergänzen. Bei der Erfüllung des Stiftungszwecks stehen folgende Zielgruppen im Fokus: Jugendliche und junge Erwachsene insgesamt (Drogenprävention); Careleaverinnen und Careleaver; Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Abhängigkeitserkrankung (stimulierende Substanzen); Jugendliche und junge Erwachsene von Eltern mit einer Abhängigkeitserkrankung; Jugendliche und junge Erwachsene von Eltern mit einer psychischen Erkrankung. Die Stiftung will Vorhaben, Werke und Projekte unterstützen, die sozial, kulturell, pädagogisch, wissenschaftlich, medizinisch-therapeutisch ausgerichtet sein können und die nach dem jeweils aktuellen Stand von Forschung, Technik und erprobter Praxis zur bestmöglichen Erreichung des Stiftungszwecks geeignet sind. Die Stiftung kann auch Vorhaben, Werke und Projekte unterstützen, initiieren und anstossen, die Pilotcharakter haben und neue Wege beschreiten. Die Stiftung kann Vorhaben, Werke und Projekte selbst durchführen. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten ausüben, die für die Erreichung des Stiftungszwecks förderlich sind. Die Erreichung des Stiftungszwecks erfolgt insbesondere durch entsprechende Finanzierungen, Ausschüttungen und Zusprachen. Die Stiftung richtet ihre Unterstützung im Sinne von Projektzusprachen aus. Beiträge an Betriebskosten sind ausgeschlossen. Die Stiftung kann beispielsweise Projektbeiträge sprechen und dabei wissenschaftliche oder praxisgerichtete Vorhaben fördern, Studien und Publikationen teilweise oder vollständig finanzieren und herausgeben, Lehrstühle errichten beziehungsweise diese ganz oder teilweise finanzieren, Postdoc- und akademische Aktivitäten und Arbeiten fördern, Symposien und Veranstaltungen unterstützen oder selber durchführen, Preise an Persönlichkeiten, Institutionen und Organisationen verleihen, Infrastrukturen zur Verfügung stellen, Programme ins Leben rufen, Vernetzungsarbeiten initiieren, Angehörigengruppen etablieren oder Projekte für vergleichbare Vorhaben finanziell und / oder organisatorisch begleiten und Beiträge an natürliche Personen ausrichten. Die Stiftung kann Institutionen begünstigen, die durch ihre Tätigkeit den würde- und respektvollen Umgang mit suchtkranken Menschen ganz ausdrücklich praktizieren - beispielsweise Anlaufstellen und Gassenküchen. Sie kann Bestrebungen und Veranstaltungen im Ausbildungs-, Lehr- und Forschungsbereich initiieren, fördern und auch selber durchführen sowie alle weiteren Aktivitäten entfalten, die dem Stiftungszweck dienen. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke und unterstützt wissenschaftliche und praxisgerichtete Vorhaben. Sie ergänzt bestehende öffentliche Einrichtungen. Die Stiftung entfaltet ihre Wirksamkeit in der Schweiz. Beiträge für Vorhaben im Ausland sind nur im begründeten Ausnahmefall zuläs

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    G&E Treuhand GmbH
    Cham 14.04.2023

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    Quelle: SHAB

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene

    SHAB 230825/2023 - 25.08.2023
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005823753, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene, in Zug, CHE-255.183.879, Stiftung (SHAB Nr. 72 vom 14.04.2023, Publ. 1005723832).

    Aufsichtsbehörde neu:
    Eidg. Departement des Innern, in Bern.

    SHAB 230414/2023 - 14.04.2023
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1005723832, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene, in Zug, CHE-255.183.879, Gubelstrasse 24, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    27.03.2023.

    Zweck:
    Der Zweck der Stiftung besteht darin, Jugendliche und junge Erwachsene in kritischen Situationen zu stärken und dadurch ihre Lebenssituation insbesondere in zwei Richtungen zu verbessern: ihnen einerseits Begleit- und Unterstützungsangebote oder Mentoring-Programme zur Verfügung zu stellen, sie andererseits von gesundheitsschädigenden Substanzen fernzuhalten. Bei den gesundheitsschädigenden Substanzen stehen stimulierende Substanzen im Fokus. Stimulierende Substanzen werden als Oberbegriff betrachtet. Der Fokus der Stiftungstätigkeit in diesem Bereich soll aber ausdrücklich auf Kokain fokussiert sein, dies im Wissen, dass Kokainkonsumierende häufig weitere Substanzen zu sich nehmen (Polytoxikomanie). Damit sind andere Substanzen - beispielsweise sedierende und halluzinogene - von der Stiftungstätigkeit ausgeschlossen, wenn sie im Hauptfokus stehen. Sollten im Verlauf der Stiftungstätigkeit Substanzen mit kokainähnlicher Wirkung in synthetischer Form hergestellt werden können und damit als ernsthaftes gesellschaftliches Problem die Gewinnung der Droge aus den Blättern des Kokastrauches ablösen, so ist die Stiftung dazu angehalten, ihre diesbezügliche Ausrichtung und Wirksamkeit entsprechend anzupassen und zu ergänzen.

    Bei der Erfüllung des Stiftungszwecks stehen folgende Zielgruppen im Fokus:
    Jugendliche und junge Erwachsene insgesamt (Drogenprävention);
    Careleaverinnen und Careleaver;
    Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Abhängigkeitserkrankung (stimulierende Substanzen);
    Jugendliche und junge Erwachsene von Eltern mit einer Abhängigkeitserkrankung;
    Jugendliche und junge Erwachsene von Eltern mit einer psychischen Erkrankung. Die Stiftung will Vorhaben, Werke und Projekte unterstützen, die sozial, kulturell, pädagogisch, wissenschaftlich, medizinisch-therapeutisch ausgerichtet sein können und die nach dem jeweils aktuellen Stand von Forschung, Technik und erprobter Praxis zur bestmöglichen Erreichung des Stiftungszwecks geeignet sind. Die Stiftung kann auch Vorhaben, Werke und Projekte unterstützen, initiieren und anstossen, die Pilotcharakter haben und neue Wege beschreiten. Die Stiftung kann Vorhaben, Werke und Projekte selbst durchführen. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten ausüben, die für die Erreichung des Stiftungszwecks förderlich sind. Die Erreichung des Stiftungszwecks erfolgt insbesondere durch entsprechende Finanzierungen, Ausschüttungen und Zusprachen. Die Stiftung richtet ihre Unterstützung im Sinne von Projektzusprachen aus. Beiträge an Betriebskosten sind ausgeschlossen. Die Stiftung kann beispielsweise Projektbeiträge sprechen und dabei wissenschaftliche oder praxisgerichtete Vorhaben fördern, Studien und Publikationen teilweise oder vollständig finanzieren und herausgeben, Lehrstühle errichten beziehungsweise diese ganz oder teilweise finanzieren, Postdoc- und akademische Aktivitäten und Arbeiten fördern, Symposien und Veranstaltungen unterstützen oder selber durchführen, Preise an Persönlichkeiten, Institutionen und Organisationen verleihen, Infrastrukturen zur Verfügung stellen, Programme ins Leben rufen, Vernetzungsarbeiten initiieren, Angehörigengruppen etablieren oder Projekte für vergleichbare Vorhaben finanziell und / oder organisatorisch begleiten und Beiträge an natürliche Personen ausrichten. Die Stiftung kann Institutionen begünstigen, die durch ihre Tätigkeit den würde- und respektvollen Umgang mit suchtkranken Menschen ganz ausdrücklich praktizieren - beispielsweise Anlaufstellen und Gassenküchen. Sie kann Bestrebungen und Veranstaltungen im Ausbildungs-, Lehr- und Forschungsbereich initiieren, fördern und auch selber durchführen sowie alle weiteren Aktivitäten entfalten, die dem Stiftungszweck dienen. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke und unterstützt wissenschaftliche und praxisgerichtete Vorhaben. Sie ergänzt bestehende öffentliche Einrichtungen. Die Stiftung entfaltet ihre Wirksamkeit in der Schweiz. Beiträge für Vorhaben im Ausland sind nur im begründeten Ausnahmefall zulässig, namentlich dann, wenn das entsprechende Projekt für die Schweiz relevant ist beziehungsweise in der Schweiz nicht selbst durchgeführt werden kann oder aus nachvollziehbaren Gründen sinnvollerweise im Ausland durchgeführt wird. Der Ausnahmefall ist entsprechend kritisch zu dokumentieren. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung untersteht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht (Eidgenössisches Departement des Innern). Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.

    Eingetragene Personen:
    Michel, Kaspar, von Glarus, in Schwyz, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Frauenfelder, Beat, von Zürich, in Thalwil, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Hüppin, Matthias, von Wangen (SZ), in Wangen (SZ), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Iten, Stefan, von Unterägeri, in Niederweningen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Jung, Joseph, von Ramsen, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Jung, Marina, von Ufhusen, in Zug, Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    G&E Treuhand GmbH (CHE-274.612.421), in Cham, Revisionsstelle.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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