Alter der Firma
2 JahreKapital in CHF
Kein Kapital bekanntAktive Marken
0Adresse
c/o Bürgerrat der Stadt Zug
Fischmarkt
6300 Zug
Auskünfte zu Martin Anton Müller'scher Familienfonds
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Martin Anton Müller'scher Familienfonds
- Martin Anton Müller'scher Familienfonds hat den Sitz in Zug und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Betreiben von Pensionskassen».
- Martin Anton Müller'scher Familienfonds wurde am 16.08.2021 gegründet.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 05.04.2022.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Organisation Martin Anton Müller'scher Familienfonds lautet CHE-191.216.540.
- Es sind 2 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: J. M. Stadlin Familien-Stiftung, Landtwing Familien-Stiftung.
Management (5)
neueste Stiftungsräte
Judith Anna Maria-Theresia Müller,
Kaspar Damian Keiser,
Peter Lorenz Wyss,
Regula Luthiger Muff,
Stephan Vinzenz Wyss
neuste Zeichnungsberechtigte
Judith Anna Maria-Theresia Müller,
Kaspar Damian Keiser,
Peter Lorenz Wyss,
Regula Luthiger Muff,
Stephan Vinzenz Wyss
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
16.08.2021
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Zug
Handelsregisteramt
ZG
Handelsregister-Nummer
CH-170.7.000.964-1
UID/MWST
CHE-191.216.540
Branche
Betreiben von Pensionskassen
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Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Zinsen, bleibt gänzlich dem Verwaltungsrat überlassen, der den jährlichen Ertrag, je nach Umständen, und eigenem Befinden, entweder an alle Anteilhabende Mitglieder verteilen, oder aber zu anderen Zwecken, die zur Ehre, zum Nutzen, und zur Aufnahme der vier Familien dienen, verwenden darf. Zum Voraus aber soll berücksichtigt werden: a. Die sorgfältige Erziehung aller anteilhabenden Söhne und Töchter, die das 14. Jahr erfülIt haben; und ganz besonders die der Armen, und derjenigen, so vorzügliche Geistesanlagen zeigen. b. Die zweckmässige Unterstützung wahrhaft armer, und redlicher Anteilhaber seien deren mehrere aus allen vier Geschlechtern oder nur aus einem. c. Bei Brand, Wasser, oder anderem grossem unverschuldetem Unglück, eines, oder mehrerer Anteilhaber, wo schnelle Hilfe unumgänglich nötig wird, darf der Verwaltungsrat über mehrere disponible halbe Jahreszinsen, zu Gunsten der Verunglückten, je nach Umständen, verfügen; in allerhöchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte; dieser halbe Zins soll aber in folgenden besseren Jahren, wieder nach und nach aus den flüssigen Zinsen der Kassa ersetzt werden. Sollten Jahre kommen, in welchen keine der obgenannten Berücksichtigungen anwendbar, und auch der Vermögenszustand sämtlicher Anteilhaber in so gutem Zustand wäre, dass die Verteilung des Zinses keinen wesentlichen Nutzen hätte, so mag auf den Vorschlag des Verwaltungsrates, jener Zins ganz, oder zum Teil kapitalisiert werden; hiezu ist aber die Einwilligung sämtlicher Anteilhaber erforderlich, und eine solche Einwilligung nie mehr, als für einen einzigen Jahrgang bindend. Das einmal auf diese Weise Kapitalisierte kann in der Folge nicht mehr zurückgenommen werden, es bildet mit dem Urkapital einen und den gleichen Fond, und soll nach gleichen Grundlagen fortverwaltet werden.
Weitere Firmennamen
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Martin Anton Müller'scher Familienfonds
Publikationsnummer: HR02-1005443189, Handelsregister-Amt Zug, (170)
Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-191.216.540, Stiftung (SHAB Nr. 165 vom 26.08.2021, Publ. 1005278078).
Urkundenänderung:
23.03.2022. [Änderung einer nicht publikationspflichtigen Tatsache.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hager, Rainer, von Zug, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Müller, Judith, von Zug, in Zug, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: HR02-1005278078, Handelsregister-Amt Zug, (170)
Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-286.444.544, Stiftung (SHAB Nr. 161 vom 20.08.2021, Publ. 1005274603).
UID neu:
CHE-191.216.540 [bisher: CHE-286.444.544].
Publikationsnummer: HR01-1005274603, Handelsregister-Amt Zug, (170)
Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-286.444.544, c/o Bürgerrat der Stadt Zug, Fischmarkt, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
04.04.1819. 27.06.1984.
Zweck:
Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Zinsen, bleibt gänzlich dem Verwaltungsrat überlassen, der den jährlichen Ertrag, je nach Umständen, und eigenem Befinden, entweder an alle Anteilhabende Mitglieder verteilen, oder aber zu anderen Zwecken, die zur Ehre, zum Nutzen, und zur Aufnahme der vier Familien dienen, verwenden darf.
Zum Voraus aber soll berücksichtigt werden:
a. Die sorgfältige Erziehung aller anteilhabenden Söhne und Töchter, die das 14. Jahr erfülIt haben;
und ganz besonders die der Armen, und derjenigen, so vorzügliche Geistesanlagen zeigen. b. Die zweckmässige Unterstützung wahrhaft armer, und redlicher Anteilhaber seien deren mehrere aus allen vier Geschlechtern oder nur aus einem. c. Bei Brand, Wasser, oder anderem grossem unverschuldetem Unglück, eines, oder mehrerer Anteilhaber, wo schnelle Hilfe unumgänglich nötig wird, darf der Verwaltungsrat über mehrere disponible halbe Jahreszinsen, zu Gunsten der Verunglückten, je nach Umständen, verfügen;
in allerhöchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte;
dieser halbe Zins soll aber in folgenden besseren Jahren, wieder nach und nach aus den flüssigen Zinsen der Kassa ersetzt werden. Sollten Jahre kommen, in welchen keine der obgenannten Berücksichtigungen anwendbar, und auch der Vermögenszustand sämtlicher Anteilhaber in so gutem Zustand wäre, dass die Verteilung des Zinses keinen wesentlichen Nutzen hätte, so mag auf den Vorschlag des Verwaltungsrates, jener Zins ganz, oder zum Teil kapitalisiert werden;
hiezu ist aber die Einwilligung sämtlicher Anteilhaber erforderlich, und eine solche Einwilligung nie mehr, als für einen einzigen Jahrgang bindend. Das einmal auf diese Weise Kapitalisierte kann in der Folge nicht mehr zurückgenommen werden, es bildet mit dem Urkapital einen und den gleichen Fond, und soll nach gleichen Grundlagen fortverwaltet werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Hager, Rainer, von Zug, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Keiser, Kaspar, von Zug, in Gossau (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Luthiger Muff, Regula, von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wyss, Peter Lorenz, von Zug, in Stabio, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wyss, Stephan Vinzenz, von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.