• Dino Art Grossmann design style development

    BE
    aktiv
    Jetzt Bonität prüfen Zur Timeline
    Jetzt Bonität prüfenBonität prüfen
    Handelsregister-Nr.: CH-036.1.062.027-9
    Branche: Herstellung medizinischer Güter

    Alter der Firma

    9 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Dino Art Grossmann design style development

    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos Firmendossier abrufen

    Über Dino Art Grossmann design style development

    • Dino Art Grossmann design style development hat den Sitz in Unterseen, ist aktiv und im Bereich «Herstellung medizinischer Güter» tätig.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 20.11.2014.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 22.06.2017. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Im Handelsregister ist die Firma Dino Art Grossmann design style development unter UID CHE-156.653.605 eingetragen.
    • An derselben Adresse sind 2 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: INTERREINIGUNGEN AG, Perron Immobilien GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Herstellung medizinischer Güter

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Design, Style und Entwicklung von Produkten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Dino Art Grossmann design style development

    SHAB 119/2017 - 22.06.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3588951, Handelsregister-Amt Bern

    "EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung Zivilverfahren Grossmann Dino Art, EF: Dino Art Grossmann, design style development, Eichzun 4 c, Postfach 140, 3800 Unterseen, Kläger gegen Linnenbank John, Einzelunternehmen: Optical Art, De Kinderbrillen Winkel ""fiets op je Neus"", Lijnmarkt 40, NL-3511 KJ Utrecht, Niederlande, Beklagte betreffend Forderung Die Gerichtspräsidentin verfügt:

    1. Nachdem die beklagte Partei innert der ihr angesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht hat, wird ihr eine Nachfrist bis 10. Juli 2017 angesetzt, um eine schriftliche Stellungnahme samt allfälligen Beilagen einzureichen (Art. 223 Abs. 1 ZPO). Die Stellungnahme und allfällige Beilagen sind in zwei Exemplaren einzureichen, und die Beilagen sind nummeriert in einem Beilagenverzeichnis aufzuführen. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
    2. Nach unbenützter Frist trifft das Gericht ohne Durchführung einer Verhandlung einen Endentscheid, sofern die Angelegenheit spruchreif ist (Art. 223 Abs. 2 ZPO). In diesem Fall gelten die in der Klage erhobenen Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei als unbestritten, und das Gericht kann diese dem Entscheid zu Grunde legen.
    3. Zu eröffnen: ' der beklagten Partei, durch Publikation im SHAB Mitzuteilen: ' der klagenden Partei mit A-Post Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Meyes Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (http://www.justice.be.ch/elektronische-eingaben).

    Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 16 1059) anzugeben.
    "

    SHAB 97/2017 - 19.05.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3531521, Handelsregister-Amt Bern

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Fristansetzung Klageantwort Zivilverfahren DinoArtGrossmann, design style development, Eichzun 4C,

  • Unterseen Kläger Gegen Optical Art, John Linnenbank, Lijnmarkt 40, NL-3511 KJ Utrecht Beklagte betreffend Forderung Die Gerichtspräsidentin verfügt:
    1. Der Gerichtskostenvorschuss der klagenden Partei von CHF 650.00 ist am 20. Mai 2016 beim Regionalgericht Oberland eingegangen.
    2. Ein Doppel der Klage samt Beilagen wird der beklagten Partei zugestellt.
    3. Der beklagten Partei wird eine Frist von 21 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um eine Stellungnahme samt allfälligen Beilagen einzureichen. Die Stellungnahme und allfällige Beilagen sind mindestens in zwei Exemplaren einzureichen und die Beilagen sind nummeriert in einem Beilagenverzeichnis aufzuführen.
    4. Zu eröffnen: ' der beklagten Partei, unter Zustellung der Klageschrift (LSI mit Rückschein, Ausland) ' der klagenden Partei (A-Post) Regionalgericht Oberland Zivilabteilung

    Die Gerichtspräsidentin: Meyes

  • SHAB 94/2017 - 16.05.2017
    Kategorien: Widerruf Konkurs

    Publikationsnummer: 3523843, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Dino Art Grossmann design style development, in Unterseen, CHE-156.653.605, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 44 vom 03.03.2017, Publ. 3382063). Da der Inhaber den Geschäftsbetrieb weiterführt, sind die Voraussetzungen für eine Löschung gemäss Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV nicht erfüllt. Die Eintragung bleibt folgedessen bestehen.

    Title
    Bestätigen