Reports for BRANIMO AG
Credit rating information
Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company.Find out more
Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Company dossier as PDF
Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data.Retrieve company dossier
About BRANIMO AG
- BRANIMO AG with its legal headquarters in Baden is a Company limited by shares (AG) from the sector «Management of real estate portfolio properties». BRANIMO AG is active.
- BRANIMO AG was founded on 01.06.2012.
- The most recent commercial register change was made on 21.07.2025. You can find all changes under «Notifications».
- BRANIMO AG is registered in the Canton of AG under the UID CHE-222.320.715.
Commercial register information
Entry in the commercial register
01.06.2012
Legal form
Company limited by shares (AG)
Legal headquarters of the company
Baden
Commercial Registry Office
AG
Commercial register number
CH-400.3.035.364-6
UID/VAT
CHE-222.320.715
Sector
Management of real estate portfolio properties
Purpose (Original language)
Erwerb, Halten und Verkauf von sowie Handel mit Liegenschaften und Immobilien aller Art, Bewirtschaftung von Miet- und Pachtliegenschaften insbesondere auf dem Gebiet der Gastronomie; die Gesellschaft kann mit anderen Gesellschaften fusionieren, sich an solchen beteiligen, solche erwerben oder veräussern.
Other company names
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Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: BRANIMO AG
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: UV04-0000001597, Commercial Registry Office Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 21.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 21.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 15. Juli 2025 / SZ.2025.138 Gerichtsentscheid: Besetzung Gerichtspräsident Daniel Peyer Gerichtsschreiber i.V. Nicolo Moggi Betroffene Branimo AG, mit Sitz in Baden, ohne Domizil Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Nach unbenutztem Ablauf der Wiederherstellungsfrist gemäss Verfügung vom 10. Juni
- Juni 2025) verfügt der Gerichtspräsident: 1. Die Betroffene Branimo AG, ohne Domizil, wird mit Wirkung ab 15. Juli 2025, 10:00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 800.00 werden der Betroffenen auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Baden mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des
Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die
Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.
Publication number: UV04-0000001563, Commercial Registry Office Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 11.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 11.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Verfügung 10. Juni 2025 Gerichtsentscheid: Verfügung vom 10. Juni 2025 Betroffene: Branimo AG, ohne Domizil Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Die Anzeige wird der Betroffenen (an die Zustelladresse) zugestellt. 2. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). 3. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an. Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben: Lauf der Frist: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Form der Eingabe: Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und
Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die
notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).
Publication number: HR02-1006298363, Commercial Registry Office Aargau, (400)
BRANIMO AG, in Baden, CHE-222.320.715, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 59 vom 26.03.2025, Publ. 1006292176).
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Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.