• Wireless Consulting Altenburger

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.060.572-5
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Meldungen

    SHAB 190411/2019 - 11.04.2019
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004608234, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Wireless Consulting Altenburger, in Affoltern am Albis, CHE-229.823.667, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 34 vom 17.02.2011, S.21, Publ. 6037426). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 190205/2019 - 05.02.2019
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000000469, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 05.02.2019 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,

  • Zürich Verfügung nach Art. 153 HRegV, Wireless Consulting Altenburger Wireless Consulting Altenburger CHE-229.823.667 Zeughausstrasse 8A
  • Affoltern am Albis Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 11.12.2018 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Wireless Consulting Altenburger wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Wireless Consulting Altenburger, in Affoltern am Albis, CHE229.823.667, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 34 vom 17.02.2011, Publ. 6037426). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Jürg Peter Altenburger, von Solothurn, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Jürg Peter Altenburger mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
    5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
    6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 07.03.2019 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekur-

    se: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5
  • Zürich

  • SHAB 34/2011 - 17.02.2011
    Kategorien: Neugründung, Änderung im Management

    Publikationsnummer: 6037426, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Wireless Consulting Altenburger, in Affoltern am Albis, CH-020.1.060.572-5, Zeughausstrasse 8A, 8910 Affoltern am Albis, Einzelunternehmen (Neueintragung).

    Zweck:
    Erbringung von Beratungsdienstleistungen im internationalen Telekommunikationsbereich.

    Eingetragene Personen:
    Altenburger, Jürg Peter, von Solothurn, in Affoltern am Albis, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

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