Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Adresse
Zentralstrasse 9
8212 Neuhausen am Rheinfall
Auskünfte zu W. Schürmann
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
07.03.2005
Löschung im Handelsregister
08.11.2016
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Neuhausen am Rheinfall
Handelsregisteramt
SH
Handelsregister-Nummer
CH-290.1.015.045-9
UID/MWST
CHE-112.262.263
Branche
Erbringung von Rechtsberatungen
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Vergabe von Produktions- / Vertriebslizenzen auf Basis eigener Patente und Gebrauchsmuster.
Weitere Firmennamen
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: W. Schürmann
Publikationsnummer: 3149721, Handelsregister-Amt Schaffhausen, (290)
W. Schürmann, in Neuhausen am Rheinfall, CHE-112.262.263, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 58 vom 23.03.2005, Publ. 2761228). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens abgelaufen ist.
Publikationsnummer: 3062323, Handelsregister-Amt Schaffhausen
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung gem. Art. 153b HRegV (Löschung infolge fehlendem Rechtsdomizil)
- Das Einzelunternehmen W. Schürmann, in Schaffhausen (CHE-112.262.263) verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr.
- Mit Publikation vom 19.07.2016 wurde der Anmeldepflichtige aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist.
- Das Einzelunternehmen stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her. Das Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen erlässt deshalb gestützt auf Art. 153b HRegV folgende Verfügung:
- Das Einzelunternehmen W. Schürmann, in Schaffhausen (CHE-112.262.263) wird von Amtes wegen gelöscht.
- Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Löschung entstehenden Kosten von CHF 100.00 werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
- Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 100.00 und werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.
- Der Betrag von CHF 200.00 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert 30 Tagen ab Publikation beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, Postfach 568, 8201 Schaffhausen, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Handelsregisteramt Kanton Schaffhausen
Publikationsnummer: 2962241, Handelsregister-Amt Schaffhausen
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Aufforderung gemäss Art. 153a (Abs 3) HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art 153a HRegV aufgefordert, ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art.
Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen,