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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.11.1961
Löschung im Handelsregister
30.04.2021
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Hildisrieden
Handelsregisteramt
LU
Handelsregister-Nummer
CH-100.1.002.549-8
UID/MWST
CHE-114.818.102
Branche
Handel (landwirtschaftliche Produkte und Tiere)
Firmenzweck
Viehhandel.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: W. Odermatt-Schwarzentruber
Publikationsnummer: HR03-1005164925, Handelsregister-Amt Luzern, (100)
W. Odermatt-Schwarzentruber, in Hildisrieden, CHE-114.818.102, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 152 vom 04.07.1985, S.2578). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.
Publikationsnummer: BH07-0000002167, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 25.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV, W. OdermattSchwarzentruber Betroffene Organisation: W. Odermatt-Schwarzentruber CHE-114.818.102 Sandgütsch 6
- Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.
- Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 15.02.2021, 16.02.2021 und 17.02.2021 wurde der Inhaber / die Inhaberin des Einzelunternehmens aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
- Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung: Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
- Das Einzelunternehmen W. Odermatt-Schwarzentruber, mit Sitz in Hildisrieden (CHE114.818.102), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
- Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14
- Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
- Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, - Luzern
Publikationsnummer: BH05-0000004623, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 17.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.02.2021, 16.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach Art. 152 HRegV, W. OdermattSchwarzentruber
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,