• v. Fischer, Stettler & Cie.

    BE
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-035.2.014.085-1
    Branche: Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu v. Fischer, Stettler & Cie.

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Advokatur und Notariat sowie Vermögens- und Liegenschaftsverwaltungen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: v. Fischer, Stettler & Cie.

    SHAB 210716/2021 - 16.07.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005250957, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    v. Fischer, Stettler & Cie., in Bern, CHE-114.067.471, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 189 vom 18.08.1981, S.2650). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 934 OR von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 210426/2021 - 26.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000001514, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 26.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 22.04.2021, 23.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Aufforderung der weiteren Betroffenen, v. Fischer, Stettler & Cie.

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: v. Fischer, Stettler & Cie. CHE-114.067.471 Bundesgasse 28 3011 Bern Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25,
  • Ostermundigen

  • SHAB 210423/2021 - 23.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000001463, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 23.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 22.04.2021, 26.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Aufforderung der weiteren Betroffenen, v. Fischer, Stettler & Cie.

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: v. Fischer, Stettler & Cie. CHE-114.067.471 Bundesgasse 28 3011 Bern Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25,
  • Ostermundigen

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