• Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation

    AR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-300.6.015.782-7
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

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    Der Unternehmerverband F-IT treibt die Entwicklung und Etablierung von Technologien und Qualitätsmanagement für das Medium Internet voran. Der Unternehmerverband F -IT setzt sich folgende Ziele: a) Förderung innovativer Entwicklungen von Internet Technologien; b) Förderung publikumswirksamer Veröffentlichungen von neuen Internet Technologien, zur Erweiterung und Etablierung des technischen Fortschritts in der Bevölkerung, Qualitätsmanagement im Internet; c) Förderung der technisch-wissenschaftlichen Forschung in der Kommunikations- und Medienbranche; d) Bedürfnisse der aktuellen und künftigen Mitglieder erkennen und durch Vereinsaktivitäten im Rahmen der Möglichkeiten darauf reagieren; e) Pflege von Kontakten zu in- und ausländischen, sowie internationalen Fachorganisationen; f) Veröffentlichung eines Jahrbuches; g) Dialog mit den politisch und gesellschaftlich maßgebenden Gruppierungen und Institutionen im Medienbereich; h) aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Erreichung der Verbandsziele.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation

    SHAB 231221/2023 - 21.12.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005917267, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation, in Herisau, CHE-114.314.942, Verein (SHAB Nr. 244 vom 15.12.2021, Publ. 1005357834).

    Löschungsgrund:
    Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird der Verein im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 220412/2022 - 12.04.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000029371, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 12.04.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.04.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation Schuldner: Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation CHE-114.314.942 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Herisau Datum des Auflösungsentscheids: 15.06.2021 Datum der Einstellung: 08.12.2021 Kostenvorschuss: CHF 3'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 22.04.2022 Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Nordin Aemisegger, Stellvertretende Konkursbeamtin, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Früheres Domizil des Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation war an der Poststrasse 9, 9100 Herisau AR. Das Kantonsgerichts-Präsidium
    von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 17.05.2021 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 17.05.2021 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs
    angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 15.06.2021.

  • SHAB 211217/2021 - 17.12.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000400, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 17.12.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 17.06.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegner Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 8. Dezember 2021

    1. Über den Unternehmerverband Förderung innovativer Internet Technologien in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-114.314.942, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, 08:10 Uhr, der Konkurs eröffnet.
    2. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durch-führung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrens-kosten verpflichtet und diese sicherstellt.
    3. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten des Schuldners vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
    4. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.

    Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
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