• Umbau & Renovationen Tomita

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.085.550-9
    Branche: Gebäudebau und Unterhalt

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Umbau & Renovationen Tomita

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Gebäudebau und Unterhalt

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    Umbau und Renovationen jeglicher Art.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Umbau & Renovationen Tomita

    SHAB 210702/2021 - 02.07.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005236737, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Umbau & Renovationen Tomita, in Schlieren, CHE-480.302.562, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 227 vom 20.11.2020, Publ. 1005027458). Das Einzelunternehmen wird infolge Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen der Eintragungspflicht auf Begehren des Inhabers gelöscht.

    SHAB 210416/2021 - 16.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005330, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 16.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.04.2021, 19.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Umbau & Renovationen Tomita

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Umbau & Renovationen Tomita CHE-480.302.562 Badenerstrasse 73 8952 Schlieren Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.05.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 210415/2021 - 15.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005300, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 15.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 16.04.2021, 19.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Umbau & Renovationen Tomita

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Umbau & Renovationen Tomita CHE-480.302.562 Badenerstrasse 73 8952 Schlieren Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.05.2021
      Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
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