• TESCARI Bauschadstoffe

    SG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.1.087.726-0
    Branche: Gebäudebau und Unterhalt

    Eingetragen seit

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu TESCARI Bauschadstoffe

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Gebäudebau und Unterhalt

    Firmenzweck

    Schadstoffsanierungen und Gebäudereinigung, Demontagen und Rückbauarbeiten, Handel mit Waren aller Art.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Neueste SHAB-Meldungen: TESCARI Bauschadstoffe

    SHAB 230814/2023 - 14.08.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005815887, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    TESCARI Bauschadstoffe, in Sevelen, CHE-322.107.458, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 188 vom 28.09.2021, Publ. 1005300260). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 230620/2023 - 20.06.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003849, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 20.06.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Verfügung nach Art. 934a Abs. 1 OR (Löschung des Einzelunternehmens), TESCARI Bauschadstoffe Betroffene Organisation: TESCARI Bauschadstoffe CHE-322.107.458 Histengass 74

  • Sevelen Ausgangslage:
    1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr: - TESCARI Bauschadstoffe (CHE-322.107.458), in Sevelen 2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 27.02.2023 und Publikation der Aufforderung im SHAB vom 08.03.2023, Meldungsnummer BH00-0000010320 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. 3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen TESCARI Bauschadstoffe, in Sevelen wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
      2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: TESCARI Bauschadstoffe, in Sevelen, CHE-322.107.458, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 188 vom 28.09.2021, Publ. 1005300260). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. 3. Die Gebühren von CHF 302.00 werden Tescari, Franz Anton Felix, italienischer Staatsangehöriger, in Vaduz (LI), auferlegt. 4. Der Betrag von CHF 302.00 ist einstweilen uneinbringlich. Verfügende Stelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 20.07.2023

      Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27,
    2. St. Gallen

  • SHAB 230426/2023 - 26.04.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003744, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 26.04.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Verfügung nach Art. 934a Abs. 1 OR (Löschung des Einzelunternehmens), TESCARI Bauschadstoffe Betroffene Organisation: TESCARI Bauschadstoffe CHE-322.107.458 Histengass 74

  • Sevelen Ausgangslage:
    1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr: - TESCARI Bauschadstoffe (CHE-322.107.458), in Sevelen 2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 27.02.2023 und Publikation der Aufforderung im SHAB vom 08.03.2023, Meldungsnummer BH00-0000010320 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. 3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen TESCARI Bauschadstoffe, in Sevelen wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
      2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: TESCARI Bauschadstoffe, in Sevelen, CHE-322.107.458, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 188 vom 28.09.2021, Publ. 1005300260). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde. 3. Der Betrag von CHF 302.00 ist einstweilen uneinbringlich. Verfügende Stelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 26.05.2023

      Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27,
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