• Teppichhaus Bachtiar Goman

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.010.992-8
    Branche: Betreiben einer Wäscherei

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Teppichhaus Bachtiar Goman

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben einer Wäscherei

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Annahmestelle für: Teppiche; Reinigung, Reparatur sowie für An- und Verkauf von Teppichen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Teppichhaus Bachtiar Goman

    SHAB 240322/2024 - 22.03.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005992352, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Teppichhaus Bachtiar Goman, in Risch, CHE-422.085.834, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 198 vom 12.10.2021, Publ. 1005310408). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 231130/2023 - 30.11.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004166, Handelsregister-Amt Zug

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 30.11.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, Teppichhaus Bachtiar Goman Betroffene Organisation: Teppichhaus Bachtiar Goman CHE-422.085.834 Schöngrund 33
  • Rotkreuz Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 07.07., 08.07. und 11.07.2022 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Teppichhaus Bachtiar Goman wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen Teppichhaus Bachtiar Goman wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: ""Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist"".
    3. Auf die Eintragungsgebühren wird in Anwendung von Art. 2 Abs. 2 lit. a und c der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg, SR 221.411.1) verzichtet.
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6300 Zug, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 03.01.2024

    Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach
  • Zug "

  • SHAB 220711/2022 - 11.07.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000007886, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 11.07.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 07.07.2022, 08.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, Teppichhaus Bachtiar Goman

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Teppichhaus Bachtiar Goman CHE-422.085.834 Schöngrund 33 6343 Rotkreuz Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.08.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach
  • Zug

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