• Sportgarage ST GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.450.485-3
    Branche: Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern

    Meldungen

    SHAB 240223/2024 - 23.02.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000049751, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 23.02.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 23.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 23.02.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Einstellung des Konkursverfahrens Sportgarage ST GmbH Schuldner: Sportgarage ST GmbH CHE-257.145.246 Hauptstrasse 70

  • Kleindöttingen Datum der Konkurseröffnung: 31.01.2023 Datum der Einstellung: 30.01.2024 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 04.03.2024 Kontaktstelle: Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Bemerkungen: Über die Sportgarage ST GmbH, 5314 Kleindöttingen, wurde in Anwendung von Art.
  • Abs. 4 OR der Konkurs eröffnet. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs nach Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR wurde mit Entscheid des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 30.01.2024 abgeschrieben.
    Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222
    SchKG)./am

  • SHAB 240206/2024 - 06.02.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005953998, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Sportgarage ST GmbH in Liquidation, in Böttstein, CHE-257.145.246, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 37 vom 22.02.2023, Publ. 1005684893). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 30.01.2024 ist über die bereits aufgelöste Gesellschaft mit Wirkung ab dem 31.01.2024, 11.00 Uhr der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 30.01.2024 mangels Aktiven eingestellt.

    SHAB 240131/2024 - 31.01.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003519, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 31.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 31.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt des Kantons Aargau gegen Sportgarage ST GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt des Kantons Aargau CHE-113.505.994 Bahnhofplatz 3c

  • Aarau Beklagte Partei: Sportgarage ST GmbH in Liquidation CHE-257.145.246 Hauptstrasse 70
  • Kleindöttingen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Sportgarage ST GmbH, Hauptstrasse 70, 5314 Kleindöttingen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: - Dass das Bezirksgericht Zurzach mit Entscheid vom 3
    1. Januar 2023 gestützt auf Art.
    2. OR die Gesellschaft mit Wirkung ab Dienstag, 31. Januar 2023, 11:00 Uhr, auflöste und die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft anordnete, - dass das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, mit Eingabe vom 12. April 2023 beantragte, die konkursrechtliche Liquidation abzuschreiben und per 31. Januar
    3. 11:00 Uhr, den Konkurs über die Gesellschaft zufolge Überschuldung zu eröffnen und mangels Aktiven wieder einzustellen, - dass das Verfahren um konkursamtliche Liquidation gestützt auf die Akten aufgrund Überschuldung zufolge Gegenstandslosigkeit nach Art. 242 ZPO als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist, - dass über die Sportgarage ST GmbH, Hauptstrasse 70, 5314 Kleindöttingen, der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 31. Januar 2023, 11:00 Uhr, eröffnet wird (Datum des Auflösungsentscheids des Zivilgerichts gemäss Art. 731 b OR) und mangels Aktiven wieder eingestellt wird, - dass die Entscheidgebühr in Höhe von CHF 200.00, welche der Schuldner zu tragen hat, für welche aber auch der Gläubiger haftet (Art. 169 Abs. 1 SchKG), vom Konkursamt Aargau zu beziehen ist. Der Gerichtspräsident erkennt:
      1. Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
      2. Über die Sportgarage ST GmbH, Hauptstrasse 70, 5314 Kleindöttingen, wird der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 31. Januar 2023, 11.00 Uhr, eröffnet.
      3. Das Konkursverfahren über die Sportgarage ST GmbH, Hauptstrasse 70, 5314 Kleindöttingen, wird mangels Aktiven eingestellt.
      4. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) - das Konkursamt des Kantons Aargau (zur Publikation) - die leitende Konkursbeamtin - das Handelsregisteramt des Kantons Aargau - das Regionale Betreibungsamt Kleindöttingen - das Grundbuchamt Baden Bad Zurzach, 30. Januar 2024 Bezirksgericht Zurzach Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2022.81 Entscheiddatum: 30.01.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Fällt das Ende der Frist in die Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die Betreibungsferien dauern sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 31. Juli (Art. 56 Ziff. 2 SchKG). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 12.02.2024

      Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
    4. Bad Zurzach

  • SHAB 230222/2023 - 22.02.2023
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005684893, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Sportgarage ST GmbH, in Böttstein, CHE-257.145.246, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 172 vom 06.09.2022, Publ. 1005555798).

    Firma neu:
    Sportgarage ST GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 31.01.2023 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 31.01.2023, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

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