• Schlafen.ch AG in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.043.079-8
    Branche: Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)

    Meldungen

    SHAB 190426/2019 - 26.04.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000004542, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH - 26.04.2019 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Zürich (Altstadt), Talstrasse 11, 8001 Zürich Kollokationsplan und Inventar Schlafen.ch AG in Liquidation Schuldner: Schlafen.ch AG in Liquidation CHE-196.460.797 Torgasse 6

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert
  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 20.05.2019 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse: Angaben zur Anmeldestelle siehe unter Bemerkungen Bemerkungen: Im Konkurs über die Schlafen.ch AG liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern ab dem 26.04.2019 beim Konkursamt Zürich (Altstadt) zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich, Postfach,
  • Zürich, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Zürich (Altstadt) schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260
    SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
    KONKURSAMT ZÜRICH (ALTSTADT), Postfach, 8022 Zürich

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