• RoyalDy Products GmbH

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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.030.284-0
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Meldungen

    SHAB 220708/2022 - 08.07.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000587, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 08.07.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 08.01.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Verfügung vom 7. Juli 2022 Gerichtsentscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: RoyalDy Products GmbH, Weststrasse 7, 5426 Lengnau AG Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung:

    1. Mit Eingabe vom 24. Juni 2022 (Postaufgabe) teilte das Handelsregisteramt des Kantons Aargau dem Bezirksgericht gestützt auf Art. 939 Abs. 2 OR mit, dass die RoyalDy Products GmbH an einem Organisationsmangel leide. Die Gesellschaft verfüge über kein Domizil mehr. Der Mangel sei auch innert vom Handelsregisteramt angesetzten Frist nicht behoben worden.
    2. Ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft liegt vor, wenn der Gesellschaft ein vorgeschriebenes Organ fehlt oder dieses nicht richtig zusammengesetzt ist, das Aktienbuch bzw. das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vorschriftsgemäss geführt wird oder die Gesellschaft Inhaberaktien ausgegeben hat, ohne dass sie Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind, sowie wenn die Gesellschaft an ihrem Sitz kein Rechtsdomizil mehr hat (Art. 731b Abs. 1 OR, Art. 819 OR). Nach Mitteilung des Handelsregisteramts gemäss Art. 939 Abs. 2 OR hat das Gericht von Amtes wegen die notwendigen Massnahmen zur Behebung des Mangels in der Organisation der Gesellschaft zu ergreifen. Es kann insbesondere der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen, binnen deren der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist, das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen oder die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen (Art. 731b Abs. 1 bis OR).
    3. Das Verfahren kann schriftlich durchgeführt werden (Art. 256 ZPO). Der Gesellschaft ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Art. 253 ZPO).
    4. Gemäss Mitteilung des Handelsregisteramts konnten bereits frühere Zustellungen auf dem Postweg nicht erfolgen. Daher ist die Zustellung der vorliegenden Verfügung mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorzunehmen. Der Gerichtspräsident verfügt:
      1. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. 2. , 2.1.: Die Mitteilung des Handelsregisteramts des Kantons Aargau samt Beilagen wird der Gesellschaft zugestellt. 2.2.: Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen gesetzt, um schriftlich zur Mitteilung des Handelsregisteramts sowie der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen.Bleibt die Eingabe innert der angesetzten Frist aus, wird die Gesellschaft aufgelöst. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt; die

      Eingabe des Handelsregisteramts kann auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden) Bad Zurzach, 7. Juli 2022
      Präsidium des Zivilgerichts

    SHAB 41/2008 - 28.02.2008
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 4363504, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    RoyalDy Products GmbH, in Lengnau AG, CH-400.4.030.284-0, Weststrasse 7, 5426 Lengnau AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

    Statutendatum:
    07.02.2008.

    Zweck:
    Entwicklung und Verkauf von sowie Handel mit innovativen Produkten;
    kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten und veräussern.

    Stammkapital:
    CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

    Publikationsorgan:
    SHAB. Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung aller Gründer vom 07.02.2008 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

    Eingetragene Personen:
    Huber, Peter, von Elsau, in Lengnau AG, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00;
    Huber-Meier, Silvia, von Elsau, in Lengnau AG, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

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