• Roofing Tec GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.058.728-3
    Branche: Zimmerei, Dachdeckerei und allgemeiner Holzbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Roofing Tec GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Zimmerei, Dachdeckerei und allgemeiner Holzbau

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    Die Gesellschaft bezweckt die Planung und Ausführung von Bedachungen und Erledigung weiterer Arbeiten im Baubereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Roofing Tec GmbH
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Roofing Tec GmbH in Liquidation

    SHAB 240216/2024 - 16.02.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005962937, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Roofing Tec GmbH in Liquidation, in Dietlikon, CHE-499.468.302, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 159 vom 20.08.2018, Publ. 4423291). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Bülach vom 07.02.2024 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 240216/2024 - 16.02.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000034453, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 16.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 16.02.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen Schluss des Konkursverfahrens Roofing Tec GmbH in Liquidation Schuldner: Roofing Tec GmbH in Liquidation CHE-499.468.302 Industriestrasse 14

  • Dietlikon
    Datum des Schlusses: 07.02.2024 Rechtliche Hinweise:
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

  • SHAB 231124/2023 - 24.11.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000038042, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 24.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 24.11.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen Kollokationsplan und Inventar Roofing Tec GmbH in Liquidation Schuldner: Roofing Tec GmbH in Liquidation CHE-499.468.302 Industriestrasse 14

  • Dietlikon Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 14.12.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 04.12.2023 Auflagestelle: Konkursamt Wallisellen Zentralstrass 9
  • Wallisellen Kontaktstelle für Beschwerden: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Name schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung
    - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
    Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO). "

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