• Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos

    BS
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-270.1.018.895-1
    Branche: Gebäudebau und Unterhalt

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Gebäudebau und Unterhalt

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    Gebäudesanierung und Gebäudereinigung in der ganzen Schweiz.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos

    SHAB 210310/2021 - 10.03.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005120273, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)

    Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos, in Basel, CHE-224.685.493, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 76 vom 20.04.2018, Publ. 4184555).

    Domizil neu:
    Rechtsdomizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 201217/2020 - 17.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000001967, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 17.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Verfügung nach Art. 153 HRegV, Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos Betroffene Organisation: Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos CHE-224.685.493 Schönaustr. 87

  • Basel Ausgangslage:
    1. Das Einzelunternehmen Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar.
    2. Mit wegen Unzustellbarkeit retourniertem Einschreiben vom 21.10.2020 und Publikation vom 30.10.2020 im Schweizerischen Handelsamtsblatt ist der Geschäftsinhaber aufgefordert worden, innert 30 Tagen ein funktionsfähiges Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zu bestellen.
    3. Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos wird unter ersatzloser Streichung des Rechtsdomizils im Handelsregister gelöscht.
      2. Die Gebühren für das amtliche Verfahren und die Handelsregistereinträge werden angesetzt auf CHF 280.
      3. Wegen Nichtbefolgung der Anmeldepflicht wird dem Geschäftsinhaber eine Ordnungsbusse von CHF 250 auferlegt Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt Spiegelgasse 12
      4. Basel Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.01.2021

      Kontaktstelle: Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Bäumleingasse 1
    4. Basel

  • SHAB 201030/2020 - 30.10.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH02-0000001999, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 153 HRegV Publikationsdatum: SHAB 30.10.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Aufforderung nach Art. 153 HRegV, Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos Renovationen und Bausanierung G. Hockenjos CHE-224.685.493 Schönaustr. 87

  • Basel Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung bei der Kontaktstelle anzumelden. Andernfalls werden die Rechtseinheiten vom Handelsregister gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt; Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden. Wird der rechtmässige Zustand nicht fristgerecht wiederhergestellt, kann das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 Abs. 1 OR eine Ordnungsbusse wegen Verstosses gegen die Eintragungspflicht von CHF 10.00 bis CHF 500.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 30.11.2020
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12,
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