• Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.007.562-8
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

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    Softwareentwicklung.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung

    SHAB 220701/2022 - 01.07.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005509932, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung, in Zug, CHE-115.084.319, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 25.09.2009, S.16, Publ. 5263676). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 220324/2022 - 24.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006454, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 24.03.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 23.03.2022, 25.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung von Einzelunternehmen, Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung CHE-115.084.319 Nordstrasse 11 6300 Zug Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 25.04.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach
  • Zug

  • SHAB 220323/2022 - 23.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006390, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 23.03.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 24.03.2022, 25.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung von Einzelunternehmen, Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung CHE-115.084.319 Nordstrasse 11 6300 Zug Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 25.04.2022
      Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach
    2. Zug

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