Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
21.09.2009
Löschung im Handelsregister
01.07.2022
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Zug
Handelsregisteramt
ZG
Handelsregister-Nummer
CH-170.1.007.562-8
UID/MWST
CHE-115.084.319
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
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Softwareentwicklung.
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung
Publikationsnummer: HR03-1005509932, Handelsregister-Amt Zug, (170)
Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung, in Zug, CHE-115.084.319, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 25.09.2009, S.16, Publ. 5263676). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.
Publikationsnummer: BH00-0000006454, Handelsregister-Amt Zug
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 24.03.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 23.03.2022, 25.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung von Einzelunternehmen, Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach
Publikationsnummer: BH00-0000006390, Handelsregister-Amt Zug
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 23.03.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 24.03.2022, 25.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung von Einzelunternehmen, Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung
- Veröffentlichung Betroffene Organisation: Reinhold KÖMLE Softwareentwicklung CHE-115.084.319 Nordstrasse 11 6300 Zug Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 25.04.2022
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach - Zug