Alter der Firma
13 JahreKapital in CHF
100'000Aktive Marken
0Auskünfte zu Rankhof Luzern AG
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Rankhof Luzern AG
- Rankhof Luzern AG in Luzern ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen». Rankhof Luzern AG ist aktiv.
- Rankhof Luzern AG hat eine Person im Management.
- Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 24.07.2018 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- Rankhof Luzern AG ist im Kanton LU unter der UID CHE-116.140.162 eingetragen.
- Es sind 20 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: 3A Technik AG Luzern, arroyo luzern ag, Belosca Participations SA in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
26.10.2010
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Luzern
Handelsregisteramt
LU
Handelsregister-Nummer
CH-100.3.792.031-9
UID/MWST
CHE-116.140.162
Branche
Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen
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Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen; Verwaltung von Investments sowie von Vermögenswerten aller Art; Erwerb und Veräusserung von Grundstücken.
Weitere Firmennamen
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Rankhof Luzern AG
Publikationsnummer: 4377573, Handelsregister-Amt Luzern, (100)
Rankhof Luzern AG, in Luzern, CHE-116.140.162, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 188 vom 30.09.2014, Publ. 1741513).
Domizil neu:
Brambergstrasse 18, 6004 Luzern.
Publikationsnummer: 3448289, Handelsregister-Amt Luzern
- Schuldnerin: Rankhof Luzern AG, Rankhofstrasse 3, 6006 Luzern
- Bemerkungen: Grundstück Nr. 2645, Luzern, rechtes Ufer, Bürogebäude Rankhofstrasse 3, 6006 Luzern. Die zwangsrechtliche Steigerung vom 5. April 2017, 14.00 Uhr wurde verschoben. Neuer Steigerungstermin: Mittwoch, 17. Mai 2017, 14.00 Uhr, Ort: Zunfthausrestaurant Pfistern, Kornmarkt 4, Zunftsaal, 2. OG., 6004 Luzern. Im weiteren wird auf das Steigerungsinserat vom 10. Februar 2017 im Schweizerischen Handelsamtsblatt verwiesen.
Stadt Luzern, Betreibungsamt, 041 208 73 25 6002 Luzern
Publikationsnummer: 3333245, Handelsregister-Amt Luzern
- Schuldnerin: Rankhof Luzern AG, Rankhofstrasse 3, 6006 Luzern
- Ort und Datum der Steigerung: 6004 Luzern, 05.04.2017
- Zeit/Lokal: 14.00 Uhr, Ratssaal, Rathaus am Kornmarkt, 6004 Luzern
- Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf vom: 20.03.2017 bis 30.03.2017 4.1 Ort: Beim unterzeichneten Betreibungsamt (telefonische Voranmeldung) 4.2 Sonstige Angaben: Besichtigung: Donnerstag, 23. März 2017, von 14.00 bis 15.00 Uhr, nur auf telefonische Voran meldung
- Eingabefrist: 02.03.2017
- Steigerungsobjekte: Grundstück Nr. 2645, Luzern, rechtes Ufer, Bürogebäude, Plan Nr. 208, 422m2, Rankhofstrasse 3, 6006 Luzern, Gebäudeversicherung Fr. 2'636'000.00, Katas terschatzung Fr. 3'814'700.00, Betreibungsamtliche Schat zung Fr. 3'940'000.00
- Bemerkungen: Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zu schlag eine Anzahlung von Fr. 220'000.00 in bar oder mit einem an die Order des Betreibungsamtes Luzern ausgestell ten Bankcheck (kein Privatcheck) einer Gross-, Kantonal-, Regional-, oder luzernischen Lokalbank zu leisten. Davon werden Fr. 20'000.00 an die Kosten der Steigerung und Fr. 200'000.00 an den Steigerungskaufpreis angerechnet. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläu bigerin im 1. bis 19 Rang. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlasten berechtigten die Aufforderung, dem unterzeichneten Betrei bungsamt, binnen der Eingabefrist ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, an zumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapital forderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch öffentliche Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. De zember 1983, in Kraft seit 1. Januar 1998, sowie auf die Ver ordnung vom 1. Oktober 1984 und deren Änderungen vom 10. September 1997, in Kraft seit 1. Oktober 1997, aufmerk sam gemacht.
Stadt Luzern, Betreibungsamt 6002 Luzern
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.