Über Qubo 1 Establishment
- Qubo 1 Establishment in Schaan ist eine Anstalt aus dem Bereich «Betreiben von Fondsmanagement». Qubo 1 Establishment ist aktiv.
- Das Management der am 21.10.2016 gegründeten Firma Qubo 1 Establishment besteht aus einer Person.
- Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 28.03.2023. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
- An derselben Adresse sind 167 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: 4WM E&C AG, AB INKA MAYA AG, AGROTEC ESTABL..
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Betreiben von Fondsmanagement
Firmenzweck
Anlage und Verwaltung von (eigenem) Vermögen aller Art inklusive Immobilien, Übernahme und Halten von Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Rechten; der Betrieb eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes ist in jedem Fall ausgeschlossen., Die Anstalt unterliegt den Beschränkungen von Art. 64 SteG und verfolgt in der Erfüllung ihres Zwecks keine wirtschaftliche Tätigkeit.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für Qubo 1 Establishment
Publikationsnummer: 5867/2023, (1)
Qubo 1 Establishment, in Vaduz, FL-0002.532.781-9, Anstalt.
Publikationsorgan neu:
Landeszeitungen.
Publikationsnummer: 946/2022, (1)
Qubo 1 Establishment, in Vaduz, FL-0002.532.781-9, Anstalt.
Repräsentanz/Zustelladresse neu:
c/o LEGACON TREUHAND ANSTALT, Landstrasse 99, 9494 Schaan.
Erloschene Angaben zur Verwaltung:
WalPart Trust Registered, 9490 Vaduz, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
LEGACON TREUHAND ANSTALT, 9494 Schaan, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Publikationsnummer: 11394/2021, (1)
Qubo 1 Establishment, in Vaduz, FL-0002.532.781-9, Anstalt. Der Amtsbefehl vom 18.06.2021 (04 CG.2021.155) wurde mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichts vom 24.08.2021 (04 CG.2021.155) aufgehoben.[bisher: Amtsbefehl des Fürstlichen Landgerichtes vom 18.06.2021 (04 CG.2021.155).]