• PROTEC Bauhandel KLG in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.2.601.787-8
    Branche: Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu PROTEC Bauhandel KLG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)

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    Fachverkauf von Baustoffen und sonstigen Materialen aller Art.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • PROTEC Bauhandel KLG
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: PROTEC Bauhandel KLG in Liquidation

    SHAB 230728/2023 - 28.07.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005806488, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    PROTEC Bauhandel KLG in Liquidation, in Rupperswil, CHE-167.084.350, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 40 vom 27.02.2019, Publ. 1004576211). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159a Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 210319/2021 - 19.03.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000018311, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 19.03.2021 Zusätzliche Publikationen: KABAG 19.03.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 19.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Lenzburg, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden Kollokationsplan und Inventar PROTEC Bauhandel KLG Schuldner: PROTEC Bauhandel KLG CHE-167.084.350 Höhenweg 1

  • Rupperswil Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Lenzburg, Metzgplatz 18, 5600 Lenzburg, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./MS Spezialliquidation nach Art. 230a SchKG Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 08.04.2021 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 29.03.2021 Auflagestelle:
    Konkursamt Aargau Amtsstelle Lenzburg, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden

  • SHAB 190712/2019 - 12.07.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000006155, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABAG - 12.07.2019 Meldungsnummer: Kanton: AG Publizierende Stelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Lenzburg, Dorfstrasse 7,

  • Oberentfelden Konkurspublikation/Schuldenruf PROTEC Bauhandel KLG Schuldner: PROTEC Bauhandel KLG Höhenweg 1, 5102 Rupperswil Schweiz Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 05.12.2018 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Anmeldestelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Anmeldestelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Anmeldestelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Anmeldestelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und
  • der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Im mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahren der PROTEC Bauhandel KLG, Höhenweg 1, 5102 Rupperswil, wurde gestützt auf Art.230a SchKG die Verwertung des Geschäftsinventars verlangt: Alle Berechtigten (nur Faustpfandgläubiger) werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche (valuta 05.12.2018) schriftlich beim Konkursamt Aargau, 5036 Oberentfelden, bis 12.08.2019 anzumelden./DBo Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.08.2019 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse:
    Konkursamt Aargau Amtsstelle Lenzburg Dorfstrasse 7 5036
    Oberentfelden

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