Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu P. Plaza Sanitärmontage
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
08.04.2015
Löschung im Handelsregister
05.12.2016
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Schaffhausen
Handelsregisteramt
SH
Handelsregister-Nummer
CH-290.1.018.532-7
UID/MWST
CHE-293.248.824
Branche
Sonstige Bautätigkeit
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Erbringung von Sanitärdienstleistungen.
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: P. Plaza Sanitärmontage
Publikationsnummer: 3201075, Handelsregister-Amt Schaffhausen, (290)
P. Plaza Sanitärmontage, in Schaffhausen, CHE-293.248.824, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 236 vom 04.12.2015, Publ. 2519085). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.
Publikationsnummer: 3089171, Handelsregister-Amt Schaffhausen
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV
- Das Einzelunternehmen P. Plaza Sanitärmontage, in Schaffhausen (CHE-293.248.824) verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr.
- Mit Publikation vom 15.08.2016 wurde der Anmeldepflichtige aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist.
- Das Einzelunternehmen stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her. Das Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen erlässt deshalb gestützt auf Art. 153b HRegV folgende Verfügung:
- Das Einzelunternehmen P. Plaza Sanitärmontage, in Schaffhausen (CHE-293.248.824) wird von Amtes wegen gelöscht.
- Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Löschung entstehenden Kosten von CHF 100.00 werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
- Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 100.00 und werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.
- Der Betrag von CHF 200.00 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert 30 Tagen ab Publikation beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, Postfach 568, 8201 Schaffhausen, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Handelsregisteramt Kanton Schaffhausen
Publikationsnummer: 3002813, Handelsregister-Amt Schaffhausen
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Aufforderung gemäss Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen. Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen,
' P. Plaza Sanitärmontage, in Schaffhausen ' Indianjetset AG, in Schaffhausen