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Publikationsnummer: 2740231, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Otto Roth, in Köniz, CHE-112.506.695, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 249 vom 25.10.1985). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Publikationsnummer: 2652057, Handelsregister-Amt Bern
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung gem. Art. 153b Abs. 1 HRegV
- Das Einzelunternehmen Otto Roth, in Köniz, wird von Amtes wegen gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: 'Otto Roth, in Köniz, CHE-112.506.695, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 249 vom 25.10.1985). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.'
- Es werden keine Gebühren erhoben. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der zuständigen kantonalen Beschwerdeinstanz (Obergericht des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern) Beschwerde erhoben werden.
Handelsregisteramt des Kantons Bern, 3000 Bern 8