• Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.786.019-9
    Branche: Verwaltung von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Verwaltung von Gastronomiebetrieben

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    Betrieb einer Imbissstube.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz

    SHAB 220301/2022 - 01.03.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005416792, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz, in Sursee, CHE-112.722.230, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 13 vom 19.01.2006, S.10, Publ. 3203034). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 220112/2022 - 12.01.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002720, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 12.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz Betroffene Organisation: Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz CHE-112.722.230 Oberstadt 2

  • Sursee Ausgangslage:
    1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.
    2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 28.10.2021, 29.10.2021 und 01.11.2021 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 20 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
    3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung: Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz, mit Sitz in Sursee (CHE-112.722.230), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14
      4. Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
        1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 11.02.2022

        Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
      5. Luzern

  • SHAB 211101/2021 - 01.11.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000004303, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 01.11.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 28.10.2021, 29.10.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz CHE-112.722.230 Oberstadt 2 6210 Sursee Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR). Frist: 20 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
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