Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.01.2006
Löschung im Handelsregister
01.03.2022
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Sursee
Handelsregisteramt
LU
Handelsregister-Nummer
CH-100.1.786.019-9
UID/MWST
CHE-112.722.230
Branche
Verwaltung von Gastronomiebetrieben
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Betrieb einer Imbissstube.
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz
Publikationsnummer: HR03-1005416792, Handelsregister-Amt Luzern, (100)
Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz, in Sursee, CHE-112.722.230, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 13 vom 19.01.2006, S.10, Publ. 3203034). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.
Publikationsnummer: BH07-0000002720, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 12.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz Betroffene Organisation: Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz CHE-112.722.230 Oberstadt 2
- Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.
- Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 28.10.2021, 29.10.2021 und 01.11.2021 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 20 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
- Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung: Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
- Das Einzelunternehmen Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz, mit Sitz in Sursee (CHE-112.722.230), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
- Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14
- Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
- Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 11.02.2022
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, - Luzern
Publikationsnummer: BH00-0000004303, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 01.11.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 28.10.2021, 29.10.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Oberstadt Snack-House, Mamo Yanmaz
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,