• Nussbaum Maler und Gipser AG in Liquidation

    BE
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-036.3.047.968-1
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Meldungen

    SHAB 240327/2024 - 27.03.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000040674, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABBE 27.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 27.03.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Kollokationsplan Nussbaum Maler und Gipser AG Schuldner: Nussbaum Maler und Gipser AG CHE-115.800.205 Schwarzenburgstrasse 198

  • Liebefeld Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 16.04.2024 Auflagestelle:
    Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Bemerkungen:
    Neuauflage des Kollokationsplanes aufgrund einer zusätzlichen Forderung in Klasse 3.

  • SHAB 220720/2022 - 20.07.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000028070, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABBE 20.07.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 20.07.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Kollokationsplan und Inventar Nussbaum Maler und Gipser AG Schuldner: Nussbaum Maler und Gipser AG CHE-115.800.205 Schwarzenburgstrasse 198

  • Liebefeld Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 09.08.2022 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 30.07.2022 Auflagestelle:
    Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072
    Ostermundigen

  • SHAB 200729/2020 - 29.07.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000013127, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABBE - 29.07.2020 Meldungsnummer: Kanton: BE Publizierende Stelle: Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Konkurspublikation/Schuldenruf Nussbaum Maler und Gipser AG in Liquidation Schuldner: Nussbaum Maler und Gipser AG in Liquidation CHE-115.800.205 Schwarzenburgstrasse 198

  • Liebefeld Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 27.04.2020 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art.
  • Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und
  • der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Aktiven der Schuldnerin sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken, höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 30.08.2020
    Kontaktstelle: Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25,
  • Ostermundigen

  • SHAB 200501/2020 - 01.05.2020
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1004881037, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Nussbaum Maler und Gipser AG, in Köniz, CHE-115.800.205, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 208 vom 28.10.2019, Publ. 1004745896).

    Firma neu:
    Nussbaum Maler und Gipser AG in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 27.04.2020 wurde über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 27.04.2020.

    8:
    00 Uhr, der Konkurs eröffnet.

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