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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.05.2017
Löschung im Handelsregister
01.06.2023
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Winterthur
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-241.4.015.745-9
UID/MWST
CHE-468.490.174
Branche
Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt Beratung, Coaching, Supervision und Weiterbildung in den Bereichen Kommunikation, Kompetenzenmanagement und Persönlichkeitsentwicklung. In der Supervision werden personenorientierte Beratungsansätze, welche die Reflexion der Arbeit und Entwicklung von fachlichen und psychosozialen Kompetenzen zum Ziel haben und sich grundsätzlich an alle Mitarbeitenden wendet, bearbeitet. Im Coaching werden Ansätze, welche die Berufsrolle, die Funktion, Leistung und (Problem)-Lösung im System in den Vordergrund stellen, bearbeitet. Zudem bezweckt das Unternehmen das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich Personalberatung. Das Unternehmen kann alle Geschäfte tätigen, die direkt und indirekt mit seinem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- next level advisors gmbh
- MHMB GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: next level advisors gmbh in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005141855, Handelsregister-Amt Zürich
next level advisors gmbh, in Winterthur, CHE-468.490.174, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 18 vom 27.01.2021, Publ. 1005084387).
Firma neu:
next level advisors gmbh in Liquidation. Mit Urteil vom 03.03.2021 hat das Bezirksgericht Winterthur die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000000655, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 09.03.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 09.09.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen next level advisors gmbh Klagende Partei: Beklagte Partei: next level advisors gmbh CHE-468.490.174 Archplatz 2
- Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Winterthur-Altstadt wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. - 4. ...........
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen ab Publikation im Doppel und unter Beilage des Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO210001 Entscheiddatum: 03.03.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Publikationsnummer: UV02-0000000612, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 05.02.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.08.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen next level advisors gmbh Klagende Partei: Beklagte Partei: next level advisors gmbh CHE-468.490.174 Archplatz 2
- Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 25. Januar 2021 bleibt zuhanden der Antragsgegnerin bei den Akten.
- Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt (Art. 814 Abs. 3 OR).
- An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. .... Geschäftsnummer: EO210001 Entscheiddatum: 29.01.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,