Auskünfte zu Nardo GmbH
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Über Nardo GmbH
- Nardo GmbH mit Sitz in Oberwangen b. Bern ist aktiv. Nardo GmbH ist im Bereich «Sonstige Bautätigkeit» tätig.
- Das Management der Firma Nardo GmbH besteht aus einer Person.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 26.11.2025.
- Die UID der Firma lautet CHE-222.249.879.
- Unternehmen mit der gleichen Adresse: emni Multimedia GmbH, minirollingstage.ch GmbH, MTT Technologies GmbH.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.06.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Köniz
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-036.4.074.552-4
UID/MWST
CHE-222.249.879
Branche
Sonstige Bautätigkeit
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Maler- und Gipsergeschäftes sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Weiter kann die Gesellschaft Arbeiten im Bereich Fassadenbau, Umbauten und Renovationen sowie Räumungen ausführen. Sie kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Luigi Nardo & Söhne GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Nardo GmbH
Publikationsnummer: UV04-0000001764, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 26.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 25.11.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren Nardo GmbH, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: Mühlestrasse 12, 3173 Oberwangen b. Bern Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: [...] Die Gerichtspräsidentin verfügt:
- Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 13.11.2025 ist samt Beilagen am 14.11.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
- Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 7294) anzugeben.
Publikationsnummer: HR02-1006365407, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Nardo GmbH, in Köniz, CHE-222.249.879, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 190 vom 02.10.2023, Publ. 1005849543).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Nardo, Dario, italienischer Staatsangehöriger, in Bern, Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].
Publikationsnummer: HR02-1005849543, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Nardo GmbH, in Köniz, CHE-222.249.879, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 181 vom 19.09.2018, Publ. 1004458298).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Nardo, Luigi Giovanni, italienischer Staatsangehöriger, in Oberwangen b. Bern (Köniz), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Nardo, Dario, italienischer Staatsangehöriger, in Bern, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil].