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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
20.08.1892
Löschung im Handelsregister
02.06.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Kleinlützel
Handelsregisteramt
SO
Handelsregister-Nummer
CH-261.3.000.028-4
UID/MWST
CHE-102.138.986
Branche
Herstellung von Werkzeuge, Schneidwaren und Schlösser
Firmenzweck
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Türschlössern, Baubeschlägen und Sicherheitsprodukten sowie von anderen Artikeln der Metall- und Zulieferbranche aller Art. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (2)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| PricewaterhouseCoopers AG | Zürich | 20.05.2015 | 01.06.2016 | |
| Alltax AG Wirtschaftsprüfung | Basel | <2004 | 19.05.2015 | |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- MSL Fabrique de Serrures et de Ferronnerie SA
- MSL Fabbrica di Serrami e Ferramenti SA
- MSL Locks an Iron-Fittings Manufactory Ltd
- Schloss- und Beschlägefabrik AG
- Schloss- & Beschlägefabrik AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Marken
| Marke | Eintragungsdatum | Status | Nummer |
|---|---|---|---|
| sFlipLock | 01.09.2016 | aktiv | 54686/2016 |
| mFlipLock | 01.09.2016 | aktiv | 54687/2016 |
Neueste SHAB-Meldungen: MSL Schloss- und Beschlägefabrik AG
Publikationsnummer: 2907251, Handelsregister-Amt Zürich
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
- Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: ASSA ABLOY (Schweiz) AG, Richterswil
- Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: MSL Schloss- und Beschlägefabrik AG, Kleinlützel
- Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 105 vom 02.06.2016, Seite 21
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
- Anmeldestelle für Forderungen: ASSA ABLOY (Schweiz) AG, Herr Christian Kälin, Untere Schwandenstrasse 22, 8805 Richterswil
- Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Dr. Theo Krummenacher Kammermann & Krummenacher
Rechtsanwälte 8027 Zürich
Publikationsnummer: 2898551, Handelsregister-Amt Zürich
ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG
- Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: ASSA ABLOY (Schweiz) AG, Richterswil
- Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: MSL Schloss- und Beschlägefabrik AG, Kleinlützel
- Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 105 vom 02.06.2016, Seite 21
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
- Anmeldestelle für Forderungen: ASSA ABLOY (Schweiz) AG, Herr Christian Kälin, Untere Schwandenstrasse 22, 8805 Richterswil
- Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Dr. Theo Krummenacher Kammermann & Krummenacher
Rechtsanwälte 8027 Zürich
Publikationsnummer: 2893165, Handelsregister-Amt Zürich
ERSTE VERÖFFENTLICHUNG
- Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: ASSA ABLOY (Schweiz) AG, Richterswil
- Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: MSL Schloss- und Beschlägefabrik AG, Kleinlützel
- Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 105 vom 02.06.2016, Seite 21
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
- Anmeldestelle für Forderungen: ASSA ABLOY (Schweiz) AG, Herr Christian Kälin, Untere Schwandenstrasse 22, 8805 Richterswil
- Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Dr. Theo Krummenacher Kammermann & Krummenacher
Rechtsanwälte 8027 Zürich