• Montfayere Properties AG in Liquidation

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.034.257-8
    Branche: Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Montfayere Properties AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen

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    Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an Gesellschaften, Grundstücken, Unternehmen und Projekten im In- und Ausland, insbesondere im Immobilienbereich; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Montfayere Properties Ltd in liquidation
    • Montfayere Properties Ltd
    • Montfayere Properties AG
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Montfayere Properties AG in Liquidation

    SHAB 220328/2022 - 28.03.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005436671, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Montfayere Properties AG in Liquidation, in Zug, CHE-115.443.430, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 182 vom 18.09.2020, Publ. 1004981396). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht vom 21.03.2022 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 210709/2021 - 09.07.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000020569, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 09.07.2021 Zusätzliche Publikationen: KABZG 09.07.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 09.07.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug Kollokationsplan und Inventar Montfayere Properties AG Schuldner: Montfayere Properties AG CHE-115.443.430 ohne Domizil

  • Zug Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 29.07.2021 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 19.07.2021 Auflagestelle:
    Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug

  • SHAB 201030/2020 - 30.10.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000014783, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB 30.10.2020 Zusätzliche Publikationen: KABZG 30.10.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug Konkurspublikation/Schuldenruf Montfayere Properties AG Schuldner: Montfayere Properties AG CHE-115.443.430 ohne Domizil

  • Zug Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum des Auflösungsentscheids: 17.08.2020 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 1 Monat(e)
    Ablauf der Frist: 30.11.2020 Kontaktstelle:
    Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug

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