• MIKROFASER.LI Rohner

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.084.746-4
    Branche: Herstellung von sonstigen elektronischen Gütern

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu MIKROFASER.LI Rohner

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Herstellung von sonstigen elektronischen Gütern

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Herstellung von Mikrofaserprodukten. Beratung und Direktvertrieb sowie im Import und Export mit Waren aller Art.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: MIKROFASER.LI Rohner

    SHAB 210601/2021 - 01.06.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005199859, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    MIKROFASER.LI Rohner, in Zürich, CHE-484.927.005, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 153 vom 10.08.2020, Publ. 1004954224). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 210317/2021 - 17.03.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002157, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 17.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153b aHRegV, MIKROFASER.LI Rohner Betroffene Organisation: MIKROFASER.LI Rohner CHE-484.927.005 Limmatstrasse 114

  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 08.02.2021 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen MIKROFASER.LI Rohner wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: MIKROFASER.LI Rohner, in Zürich, CHE-484.927.005, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 153 vom 10.08.2020, Publ. 1004954224). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 170.60 werden Stefan Rohner, von Wislikofen, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 aOR wird Stefan Rohner mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
    5. Der Betrag von CHF 370.60 ist einstweilen uneinbringlich.
    6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Am
      1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
      2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 17.05.2021 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

      Militärstrasse 36, Postfach
    7. Zürich

  • SHAB 210208/2021 - 08.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004364, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 08.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 153a Abs. 3 aHRegV, MIKROFASER.LI Rohner Betroffene Organisation: MIKROFASER.LI Rohner CHE-484.927.005 Limmatstrasse 114

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a aHRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b aHRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungsoder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 aOR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

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