• M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.017.084-5
    Branche: Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens

    Meldungen

    SHAB 220914/2022 - 14.09.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005561582, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation, in Zurzach, CHE-102.931.476, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 146 vom 29.07.2022, Publ. 1005532237). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 06.09.2022 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 06.07.2022, 16.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 06.09.2022 mangels Aktiven eingestellt.

    SHAB 220909/2022 - 09.09.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000035696, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 09.09.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 09.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 09.09.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Einstellung des Konkursverfahrens M. Laube Wellness-Praxis GmbH Schuldner: M. Laube Wellness-Praxis GmbH CHE-102.931.476 Dr. Martin Erb-Strasse 29

  • Bad Zurzach Datum der Konkurseröffnung: 06.07.2022 Datum der Einstellung: 06.09.2022 Kostenvorschuss: CHF 4'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 19.09.2022 Kontaktstelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Bemerkungen: Über die M. Laube Wellness-Praxis GmbH, Bad Zurzach, wurde in Anwendung von Art.
  • Abs. 4 OR der Konkurs eröffnet. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs nach Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR wurde mit Entscheid des
    Bezirksgerichts Zurzach vom 6. September 2022 abgeschrieben. Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren
    oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./la

  • SHAB 220907/2022 - 07.09.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000002184, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach

  • Aarau Schweiz Beklagte Partei: M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation CHE-102.931.476 Dr. Martin Erb-Strasse 29
  • Bad Zurzach Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: M. Laube Wellness-Praxis GmbH, Dr. Martin-Erb-Strasse 29, 5330 Bad Zurzach Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: - Dass das Bezirksgericht Zurzach mit Entscheid vom 6. Juli 2022 gestützt auf Art. 731b OR die Gesellschaft mit Wirkung ab Mittwoch, 6. Juli 2022 auflöste und die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft anordnete, - dass das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, mit Eingabe vom 22. August 2022 beantragte, die konkursrechtliche Liquidation abzuschreiben und per 6. Juli 2022 den Konkurs über die Gesellschaft zufolge Überschuldung zu eröffnen und mangels Aktiven wieder einzustellen, - dass das Verfahren um konkursamtliche Liquidation gestützt auf die Akten aufgrund Überschuldung zufolge Gegenstandslosigkeit nach Art. 242 ZPO als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist, - dass über die M. Laube Wellness-Praxis GmbH, Dr. Martin Erb-Strasse 29, 5330 Bad Zurzach, der Konkurs mit Wirkung ab Mittwoch, 6. Juli 2022, 16.00 Uhr, eröffnet wird (Datum des Auflösungsentscheids des Zivilgerichts gemäss Art. 731 b OR) und mangels Aktiven wieder eingestellt wird, - dass die Entscheidgebühr von CHF 200.00, welche der Schuldner zu tragen hat, für welche aber auch der Gläubiger haftet (Art. 169 Abs. 1 SchKG), vom Konkursamt Aargau zu beziehen ist. Der Gerichtspräsident erkennt:
    1. Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
    2. Über die M. Laube Wellness-Praxis GmbH, Dr. Martin Erb-Strasse 29, 5330 Bad Zurzach, wird der Konkurs mit Wirkung ab Mittwoch, 6. Juli 2022, 16.00 Uhr, eröffnet.
    3. Das Konkursverfahren über die M. Laube Wellness-Praxis GmbH, Dr. Martin ErbStrasse 29, 5330 Bad Zurzach, wird mangels Aktiven eingestellt.
    4. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) - das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg (zur Publikation) - das Regionale Betreibungsamt Zurzach - die leitende Konkursbeamtin - das Handelsregisteramt des Kantons Aargau - das Grundbuchamt Baden - die Gerichtskasse Zurzach Bad Zurzach, 6. September 2022 Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2022.37 Entscheiddatum: 06.09.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittel Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Fällt das Ende der Frist in die Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die Betreibungsferien dauern sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 3
      1. Juli (Art. 56 Ziff. 2 SchKG). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 19.09.2022

      Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
    5. Bad Zurzach

  • SHAB 220729/2022 - 29.07.2022
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005532237, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    M. Laube Wellness-Praxis GmbH, in Zurzach, CHE-102.931.476, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 21 vom 31.01.2022, Publ. 1005393441).

    Firma neu:
    M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 06.07.2022 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 06.07.2022, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 220729/2022 - 29.07.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000023499, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 29.07.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 29.07.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 29.07.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Vorläufige Konkursanzeige M. Laube WellnessPraxis GmbH Schuldner: M. Laube Wellness-Praxis GmbH CHE-102.931.476 Dr. Martin Erb-Strasse 29

  • Bad Zurzach Datum der Konkurseröffnung: 19.07.2022 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Bemerkungen: Mit Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 6. Juli 2022 (in Rechtskraft am 19. Juli
  • wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
    hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./la

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