Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Lydia Krüsi-Juchler
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
28.05.1964
Löschung im Handelsregister
02.06.2016
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
St. Gallen
Handelsregisteramt
SG
Handelsregister-Nummer
CH-320.1.003.395-6
UID/MWST
CHE-110.413.841
Branche
Allgemeiner Hochbau
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Baugeschäft.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Krüsi-Juchler Lydia.
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Lydia Krüsi-Juchler
Publikationsnummer: 2866037, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)
Lydia Krüsi-Juchler, in St. Gallen, CHE-110.413.841, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 296 vom 18.12.1967, S. 4147).
Domizil neu:
[Domizilverlust]. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.
Publikationsnummer: 2774991, Handelsregister-Amt St. Gallen
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung gem. Art. 153b HRegV Es fällt in Betracht:
- Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr: ' Lydia Krüsi-Juchler (CHE-110.413.841), in St.Gallen
- Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 23.02.2016 und Publikation im SHAB vom 02.03.2016 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
- Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Das Amt für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen erlässt deshalb folgende Verfügung:
- Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art.
- Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht.
- Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Kantonsgericht Kanton St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, angefochten werden (Art. 153b HRegV i.V.m. Art. 165 HRegV).
- St.Gallen, 13.04.2016
Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister Kanton St.Gallen
Publikationsnummer: 2697577, Handelsregister-Amt St. Gallen
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen. Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister,
' Bombay Club GmbH (CHE-340.629.855), in Buchs SG ' Lydia Krüsi-Juchler (CHE-110.413.841), in St.Gallen