• Lüthi Margrit

    AR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-300.1.010.513-9
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Meldungen

    SHAB 210921/2021 - 21.09.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005295644, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Lüthi Margrit, in Heiden, CHE-102.823.243, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 97 vom 21.05.1992, S.2351).

    Löschungsgrund:
    Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 210604/2021 - 04.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000002162, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 04.06.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 02.06.2021, 03.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, Lüthi Margrit

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Lüthi Margrit CHE-102.823.243 Asylstrasse 4 9410 Heiden Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaberin verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.07.2021 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • SHAB 210603/2021 - 03.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000002126, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 03.06.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 02.06.2021, 04.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, Lüthi Margrit

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Lüthi Margrit CHE-102.823.243 Asylstrasse 4 9410 Heiden Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaberin verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.07.2021 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • SHAB 210602/2021 - 02.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000002095, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 02.06.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 03.06.2021, 04.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, Lüthi Margrit

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Lüthi Margrit CHE-102.823.243 Asylstrasse 4 9410 Heiden Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaberin verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.07.2021 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden

    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • SHAB 210422/2021 - 22.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005408, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 22.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art.

  • und Art. 152a Abs. 3 HRegV, Lüthi Margrit Betroffene Organisation: Lüthi Margrit CHE-102.823.243 Asylstrasse 4
  • Heiden Ergänzende rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 25.05.2021 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • SHAB 1992097/1992 - 21.05.1992
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Lüthi Margrit, in Heiden , Asylstrasse 4, 9410 Heiden. Einzelfirma (Neueintragung).

    Inhaberin:
    Margrit Lüthi, von Subingen, in Heiden. Betrieb des Restaurants Brauerei.

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