Meldungen
Publikationsnummer: 4337609, Handelsregister-Amt St. Gallen
ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG
- Firma (Name) und Sitz der übertragenden Rechtsträger: Looser Management AG, Arbon Looser Holding AG, Arbon
- Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: AFG Schweiz AG, Arbon
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
- Anmeldestelle für Forderungen: AFG Schweiz AG, Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon
- Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.
Bratschi AG 9001 St. Gallen
Publikationsnummer: 4322011, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 188 vom 28.09.2017, Publ. 3778105). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die AFG Schweiz AG, in Arbon (CHE- 113.987.050), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.
Publikationsnummer: 3778105, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 133 vom 12.07.2017, Publ. 3640453).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Widmer, Simon, von Langrickenbach, in Winterthur, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: 3640453, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 65 vom 03.04.2017, Publ. 3441867).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Fierz, Christoph, von Zürich, in St. Gallen, Delegierter, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Wickart Reich, Andrea, von Zug, in Diepoldsau, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: 3600425, Handelsregister-Amt Thurgau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) Z1.2017.2, Arbonia AG / Looser Holding AG, betreffend Kraftloserklärung von Aktien nach Art. 137 FinfraG Am 14. Februar 2017 erhob die Arbonia AG (vormals AFG Arbonia-Forster-Holding AG), Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die Looser Holding AG, Grabenstrasse 2, 9320 Arbon, Schweiz (Beklagte). Das Obergericht des Kantons Thurgau hat die Klage mit Urteil Z1.2017.2 vom 9./
- Die Klage wird geschützt.
- Sämtliche Aktien der Beklagten Looser Holding AG mit einem Nennwert von je CHF 8.43 (Valorennummer: 2.620.586), die von der Klägerin weder direkt noch indirekt gehalten werden, werden für kraftlos erklärt. Die Beklage Looser Holding AG wird verpflichtet, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien der Klägerin gegen Leistung des Angebotspreises von fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia AG mit einem Nennwert von je
CHF 4.20 zuzüglich CHF 23.00 in bar pro neu ausgegebene Aktie zu übertragen. Obergericht des Kantons Thurgau
Publikationsnummer: 3445051, Handelsregister-Amt Thurgau
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) Mit Eingabe vom 14. Februar 2017 erhob die Arbonia AG (vormals AFG Arbonia-Forster-Holding AG), Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die Looser Holding AG, Grabenstrasse 2, 9320 Arbon, Schweiz (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:
- Es seien sämtliche Aktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 8.43 (Valorennummer: 2.620.586), die von der Klägerin weder direkt noch indirekt gehalten werden, für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien der Klägerin gegen Leistung des Angebotspreises von fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia AG mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zuzüglich CHF 23.00 in bar pro neu ausgegebene Aktie zu übertragen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Arbonia AG vor, sie verfüge nach dem Vollzug des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots über 98.147 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Looser Holding AG. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Looser Holding AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, zu erklären. Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- beziehungsweise Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei
Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Thurgau
Publikationsnummer: 3386303, Handelsregister-Amt Thurgau
ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG
Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) Mit Eingabe vom 14. Februar 2017 erhob die Arbonia AG (vormals AFG Arbonia-Forster-Holding AG), Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die Looser Holding AG, Grabenstrasse 2, 9320 Arbon, Schweiz (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:
- Es seien sämtliche Aktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 8.43 (Valorennummer: 2.620.586), die von der Klägerin weder direkt noch indirekt gehalten werden, für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien der Klägerin gegen Leistung des Angebotspreises von fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia AG mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zuzüglich CHF 23.00 in bar pro neu ausgegebene Aktie zu übertragen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Arbonia AG vor, sie verfüge nach dem Vollzug des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots über 98.147 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Looser Holding AG. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Looser Holding AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, zu erklären. Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- beziehungsweise Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei
Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Thurgau
Publikationsnummer: 3441867, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 20.12.2016, Publ. 3233669).
Domizil neu:
Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon.
Publikationsnummer: 3378691, Handelsregister-Amt Thurgau
ERSTE VERÖFFENTLICHUNG
Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) Mit Eingabe vom 14. Februar 2017 erhob die Arbonia AG (vormals AFG Arbonia-Forster-Holding AG), Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die Looser Holding AG, Grabenstrasse 2, 9320 Arbon, Schweiz (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:
- Es seien sämtliche Aktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 8.43 (Valorennummer: 2.620.586), die von der Klägerin weder direkt noch indirekt gehalten werden, für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien der Klägerin gegen Leistung des Angebotspreises von fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia AG mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zuzüglich CHF 23.00 in bar pro neu ausgegebene Aktie zu übertragen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Arbonia AG vor, sie verfüge nach dem Vollzug des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots über 98.147 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Looser Holding AG. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Looser Holding AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, zu erklären. Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- beziehungsweise Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei
Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Thurgau
Publikationsnummer: 3233669, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 222 vom 15.11.2016, Publ. 3162811).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Lozser, Thomas, von Mels, in Novi (US), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wenger, Dr. Christian, von Zumikon und Winterthur, in Forch (Küsnacht ZH), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Zumbühl, Paul, von Rothenburg, in Ronco sopra Ascona, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Hadorn, Rudolf, von Forst, in Freienbach, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Huber, Dr. Rudolf, von Mettmenstetten, in Pfäffikon, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Looser-Paardekooper, Marcella, von Bad Ragaz und Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, in Bad Ragaz, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
von Witzleben, Alexander, deutscher Staatsangehöriger, in Weimar (DE), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Bodmer, Felix, von Fischingen, in Zuzwil SG, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Fierz, Christoph, von Zürich, in St. Gallen, Delegierter, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizedirektor mit Kollektivunterschrift zu zweien];
Steib, Joëlle Véronique, von Basel, in Neukirch (Egnach), mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Dörig, Dumenia, von Appenzell, in Uttwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien.