• Looser Holding AG

    TG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-440.3.017.689-3
    Branche: Unternehmensführung und Verwaltung

    Meldungen

    SHAB 128/2018 - 05.07.2018
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 4337609, Handelsregister-Amt St. Gallen

    ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Rechtsträger: Looser Management AG, Arbon Looser Holding AG, Arbon
    2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: AFG Schweiz AG, Arbon
    3. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    4. Anmeldestelle für Forderungen: AFG Schweiz AG, Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon
    5. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.

    Bratschi AG 9001 St. Gallen

    SHAB 123/2018 - 28.06.2018
    Kategorien: Löschung, Fusion

    Publikationsnummer: 4322011, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)

    Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 188 vom 28.09.2017, Publ. 3778105). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die AFG Schweiz AG, in Arbon (CHE- 113.987.050), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.

    SHAB 188/2017 - 28.09.2017
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 3778105, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)

    Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 133 vom 12.07.2017, Publ. 3640453).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Widmer, Simon, von Langrickenbach, in Winterthur, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SHAB 133/2017 - 12.07.2017
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 3640453, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)

    Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 65 vom 03.04.2017, Publ. 3441867).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Fierz, Christoph, von Zürich, in St. Gallen, Delegierter, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Wickart Reich, Andrea, von Zug, in Diepoldsau, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SHAB 121/2017 - 26.06.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3600425, Handelsregister-Amt Thurgau

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) Z1.2017.2, Arbonia AG / Looser Holding AG, betreffend Kraftloserklärung von Aktien nach Art. 137 FinfraG Am 14. Februar 2017 erhob die Arbonia AG (vormals AFG Arbonia-Forster-Holding AG), Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die Looser Holding AG, Grabenstrasse 2, 9320 Arbon, Schweiz (Beklagte). Das Obergericht des Kantons Thurgau hat die Klage mit Urteil Z1.2017.2 vom 9./

  • Juni 2017 geschützt. Das Urteil ist rechtskräftig. Gemäss Urteilsdispositiv Ziff. 3 werden die folgende Ziffern des Urteilsdispositivs nach Eintritt der Rechtskraft einmalig veröffentlicht:
    1. Die Klage wird geschützt.
    2. Sämtliche Aktien der Beklagten Looser Holding AG mit einem Nennwert von je CHF 8.43 (Valorennummer: 2.620.586), die von der Klägerin weder direkt noch indirekt gehalten werden, werden für kraftlos erklärt. Die Beklage Looser Holding AG wird verpflichtet, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien der Klägerin gegen Leistung des Angebotspreises von fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia AG mit einem Nennwert von je

    CHF 4.20 zuzüglich CHF 23.00 in bar pro neu ausgegebene Aktie zu übertragen. Obergericht des Kantons Thurgau

  • SHAB 85/2017 - 03.05.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3445051, Handelsregister-Amt Thurgau

    DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
    Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) Mit Eingabe vom 14. Februar 2017 erhob die Arbonia AG (vormals AFG Arbonia-Forster-Holding AG), Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die Looser Holding AG, Grabenstrasse 2, 9320 Arbon, Schweiz (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:

    1. Es seien sämtliche Aktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 8.43 (Valorennummer: 2.620.586), die von der Klägerin weder direkt noch indirekt gehalten werden, für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien der Klägerin gegen Leistung des Angebotspreises von fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia AG mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zuzüglich CHF 23.00 in bar pro neu ausgegebene Aktie zu übertragen.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Arbonia AG vor, sie verfüge nach dem Vollzug des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots über 98.147 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Looser Holding AG. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Looser Holding AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, zu erklären. Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- beziehungsweise Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei

    Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Thurgau

    SHAB 65/2017 - 03.04.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3386303, Handelsregister-Amt Thurgau

    ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG
    Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) Mit Eingabe vom 14. Februar 2017 erhob die Arbonia AG (vormals AFG Arbonia-Forster-Holding AG), Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die Looser Holding AG, Grabenstrasse 2, 9320 Arbon, Schweiz (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:

    1. Es seien sämtliche Aktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 8.43 (Valorennummer: 2.620.586), die von der Klägerin weder direkt noch indirekt gehalten werden, für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien der Klägerin gegen Leistung des Angebotspreises von fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia AG mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zuzüglich CHF 23.00 in bar pro neu ausgegebene Aktie zu übertragen.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Arbonia AG vor, sie verfüge nach dem Vollzug des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots über 98.147 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Looser Holding AG. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Looser Holding AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, zu erklären. Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- beziehungsweise Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei

    Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Thurgau

    SHAB 65/2017 - 03.04.2017
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: 3441867, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)

    Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 20.12.2016, Publ. 3233669).

    Domizil neu:
    Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon.

    SHAB 44/2017 - 03.03.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3378691, Handelsregister-Amt Thurgau

    ERSTE VERÖFFENTLICHUNG
    Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) Mit Eingabe vom 14. Februar 2017 erhob die Arbonia AG (vormals AFG Arbonia-Forster-Holding AG), Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon, Schweiz (Klägerin), Klage gegen die Looser Holding AG, Grabenstrasse 2, 9320 Arbon, Schweiz (Beklagte), mit folgenden Rechtsbegehren:

    1. Es seien sämtliche Aktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 8.43 (Valorennummer: 2.620.586), die von der Klägerin weder direkt noch indirekt gehalten werden, für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien der Klägerin gegen Leistung des Angebotspreises von fünfeinhalb Namenaktien der Arbonia AG mit einem Nennwert von je CHF 4.20 zuzüglich CHF 23.00 in bar pro neu ausgegebene Aktie zu übertragen.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Arbonia AG vor, sie verfüge nach dem Vollzug des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots über 98.147 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Looser Holding AG. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionärinnen und Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Looser Holding AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, zu erklären. Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- beziehungsweise Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz beziehungsweise Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei

    Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Thurgau

    SHAB 247/2016 - 20.12.2016
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 3233669, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)

    Looser Holding AG, in Arbon, CHE-112.112.310, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 222 vom 15.11.2016, Publ. 3162811).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Lozser, Thomas, von Mels, in Novi (US), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Wenger, Dr. Christian, von Zumikon und Winterthur, in Forch (Küsnacht ZH), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Zumbühl, Paul, von Rothenburg, in Ronco sopra Ascona, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Hadorn, Rudolf, von Forst, in Freienbach, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Huber, Dr. Rudolf, von Mettmenstetten, in Pfäffikon, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Looser-Paardekooper, Marcella, von Bad Ragaz und Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, in Bad Ragaz, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    von Witzleben, Alexander, deutscher Staatsangehöriger, in Weimar (DE), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Bodmer, Felix, von Fischingen, in Zuzwil SG, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Fierz, Christoph, von Zürich, in St. Gallen, Delegierter, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizedirektor mit Kollektivunterschrift zu zweien];
    Steib, Joëlle Véronique, von Basel, in Neukirch (Egnach), mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Dörig, Dumenia, von Appenzell, in Uttwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

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