• LIBERTAS in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.001.293-8
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu LIBERTAS in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Der Verein setzt sich ein für die Rechte des Bürgers. Der Verein fördert Ausbildungsveranstaltungen seiner Mitglieder in aktuellen Rechtsfragen des Alltages. Der Verein berät seine Mitglieder in freiheitsrechtlichen Fragen auf allen möglichen Gebieten. Die Entrichtung des Jahresbeitrages zieht die Berechtigung zur Beratung im Umfange einer Viertelstunde nach sich. Des weiteren vermittelt der Verein bei Bedarf den Rechtssuchenden für das entsprechende Gebiet spezialisierte Anwälte.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • LIBERTAS
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: LIBERTAS in Liquidation

    SHAB 221018/2022 - 18.10.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005585223, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    LIBERTAS in Liquidation, in Zürich, CHE-114.921.987, Verein (SHAB Nr. 17 vom 26.01.2016, S.0, Publ. 2618435). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 220819/2022 - 19.08.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003314, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 19.08.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV, LIBERTAS in Liquidation Betroffene Organisation: LIBERTAS in Liquidation CHE-114.921.987 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 29.06.2022, 30.06.2022 und 01.07.2022 Verfügung: Der Verein LIBERTAS in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
  • Bei LIBERTAS in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 18.08.2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
  • Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
  • Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.09.2022 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 220629/2022 - 29.06.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007050, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 29.06.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 30.06.2022, 01.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Handelsregisteramt des Kantons Zürich

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 02.08.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen:

    Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Pipeline Welding Service GmbH (CHE-286.425.216), in Zürich - SC AG (CHE-108.274.263), in Schlieren
    - LIBERTAS in Liquidation (CHE-114.921.987), in Zürich

    Title
    Bestätigen